Return to Office

Return to Office (RTO) bezeichnet die Entscheidung, Beschäftigte nach Remote- oder Hybridarbeit wieder öfter oder ganz ins Büro zu holen. Was das konkret heißt, legt erst die Regelung fest: feste Bürotage, eine Mindestzahl pro Woche oder volle Präsenz.

Auch bekannt als: RTO, Rückkehr ins Büro, Büropflicht, Präsenzpflicht

Was das Weisungsrecht trägt und was nicht

Ob ein Unternehmen die Rückkehr ins Büro anordnen kann, hängt davon ab, wo das Homeoffice geregelt ist. Nach § 106 GewO bestimmt der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, aber nur, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts festlegen.

Für die Praxis heißt das:

  • Homeoffice ohne schriftliche Grundlage, etwa seit der Pandemie geduldet: Hier greift meist das Weisungsrecht. Billiges Ermessen heißt aber, dass Sie die Interessen der Beschäftigten abwägen, zum Beispiel bei jemandem, der inzwischen weit vom Büro entfernt wohnt. Eine Übergangsfrist macht diese Abwägung nachvollziehbar.
  • Homeoffice im Arbeitsvertrag: Dann ist der Arbeitsort vertraglich festgelegt, und eine einseitige Weisung reicht nicht, es sei denn, der Vertrag enthält einen wirksamen Widerrufsvorbehalt; als vorformulierte Klausel muss er der Kontrolle nach § 308 Nr. 4 BGB standhalten. Sonst brauchen Sie eine Änderungsvereinbarung oder, als letztes Mittel, eine Änderungskündigung (§ 2 KSchG).
  • Homeoffice in einer Betriebsvereinbarung: Dann gelten deren Regeln, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie endet oder geändert wird.

Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG), etwa bei Präsenztagen, Umfang und Erreichbarkeit. Ob mobile Arbeit überhaupt angeboten wird, bleibt nach der Gesetzesbegründung Sache des Arbeitgebers. Kommt bei der Ausgestaltung keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Planen Sie die neue Regelung deshalb mit dem Betriebsrat, nicht als fertige Ankündigung an ihn vorbei.

Was „RTO” in Stellenanzeigen heißen sollte

Nach einer RTO-Entscheidung sollte die Stellenanzeige die neue Regel so konkret nennen, wie sie intern gilt:

  • Tage benennen: „Di, Mi, Do im Büro” statt „hybrid, meist im Büro”.
  • Ort benennen: „Büro in Leipzig, Plagwitz” statt „unser Standort in Mitteldeutschland”.
  • Die Zahl auch dann nennen, wenn das Modell hybrid heißt. Hybrid deckt einen Bürotag pro Woche ebenso ab wie vier. Erst die Zahl sagt Kandidat:innen, worauf sie sich einlassen.

Die Begründung gehört zur Entscheidung

Eine Büropflicht ohne nachvollziehbaren Grund ist intern schwer zu vertreten und im Vorstellungsgespräch kaum zu erklären. Schreiben Sie auf, wofür die gemeinsamen Bürotage da sind, etwa Einarbeitung, Kund:innenkontakt oder Teamplanung, und legen Sie die Präsenztage so, dass dieser Zweck tatsächlich erreicht wird. Kommt das Team an verschiedenen Tagen und sitzt jede:r allein im Büro, hat sich nur der Arbeitsort geändert, nicht die Zusammenarbeit.

Quellen und weiterführende Hinweise

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