Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen einer Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie gilt für beide Seiten und ergibt sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag; in Deutschland setzt § 622 BGB den Rahmen.

Auch bekannt als: Kündigungszeit

Gesetzliche Fristen im Vergleich

Gesetzliche Mindestfristen hängen meist von der Betriebszugehörigkeit ab:

  • Deutschland: Grundfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit bis auf sieben Monate nach 20 Jahren. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gelten zwei Wochen (§ 622 BGB).
  • Frankreich: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ohne schweres Fehlverhalten ein Monat ab sechs Monaten und zwei Monate ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit, sofern Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Ortsbrauch nichts Günstigeres vorsehen (Art. L1234-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs).
  • Spanien: 15 Tage bei einer Kündigung aus objektiven Gründen; für die Eigenkündigung gilt die Frist aus Tarifvertrag oder Ortsbrauch (Art. 49 und 53 Estatuto de los Trabajadores).
  • UK: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber mindestens eine Woche ab einem Monat Beschäftigung, ab zwei Jahren eine Woche pro Beschäftigungsjahr, höchstens zwölf Wochen (GOV.UK).

Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen, vor allem für Führungskräfte. Für Beschäftigte darf dabei keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Warum die Kündigungsfrist für Hiring zählt

Für das Recruiting zählt vor allem die Kündigungsfrist, die eine Kandidat:in bei ihrem bisherigen Arbeitgeber einhalten muss. Sie bestimmt den Abstand zwischen Zusage und Eintritt. In dieser Phase gehen Kandidat:innen an Gegenangebote verloren, und gutes Preboarding hält den Kontakt.

Beim Screening früh nach der Frist fragen. Eine 3-Monats-Frist bei einer Senior-Person verschiebt das Startdatum für das ganze Team.

Quellen und weiterführende Hinweise

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