Überbeschäftigung

Auch bekannt als:Overemployment, doppelte Vollzeitstelle, verdeckte Zweitbeschäftigung

Zwei Vollzeitjobs sind in Deutschland nicht automatisch verboten. Was daraus ein Kündigungsgrund macht, steht meist im Arbeitsvertrag, nicht im Gesetz.

Was das Gesetz dazu sagt

Zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Die Berufsfreiheit deckt das ab, und ein pauschales Verbot im Arbeitsvertrag hält vor Gericht selten stand. Was tatsächlich greift, ist das Arbeitszeitgesetz: § 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht, in Ausnahmefällen zehn Stunden, und zwar arbeitgeberübergreifend. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat das am 19. Mai 2020 (Az. 7 Sa 11/19) konkret vorgerechnet: Bei 39,5 Wochenstunden im ersten und rund 14 im zweiten Job kamen über 53 Stunden zusammen, deutlich über der wöchentlichen Höchstgrenze. Die Begründung stützt sich auf § 2 Abs. 1 ArbZG, der die Arbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern zusammenrechnet statt pro Vertrag getrennt zu zählen. Das Gesetz kennt „Überbeschäftigung” als solche nicht; es kennt nur die Grenze, an der zwei Verträge gemeinsam kollidieren.

Business Insider Deutschland griff den Begriff am 3. Januar 2024 in einem Erklärstück auf und übersetzte ihn dort direkt als „Überbeschäftigung” — ein Hinweis darauf, dass das Phänomen zuerst in der US-Techbranche beschrieben wurde und der deutsche Begriff noch jung ist.

Nicht zu verwechseln mit dem Digital Nomad: Der hat einen Job und wechselt den Standort, offen und mit Wissen des Arbeitgebers. Auch asynchrones Arbeiten ist kein Synonym, sondern eine Arbeitsweise, die zwei Vollzeitkalender überhaupt erst nebeneinander laufen lässt — schriftliche Übergaben und Antwortfenster von Stunden statt Minuten machen die Zeit erst frei, die eine zweite Stelle braucht.

Was der Arbeitsvertrag regeln kann

Weil das Gesetz selbst wenig hergibt, verlagert sich die eigentliche Kontrolle in den Vertrag. Zwei Klauseln kommen dafür infrage:

  • Anzeigepflicht. Der Vertrag kann verlangen, dass Mitarbeiter:innen eine Nebentätigkeit vor Aufnahme melden — nicht als Bitte um Erlaubnis, sondern damit der Arbeitgeber die Auslastung überhaupt einschätzen kann.
  • Wettbewerbs- und Treueklausel. Eine zweite Vollzeitstelle bei einem Wettbewerber oder in einer Position, die erkennbar die Leistungsfähigkeit für den ersten Job einschränkt, verletzt die vertragliche Treuepflicht auch ohne ausdrückliches Verbot im Kleingedruckten.

Fehlt beides im Vertrag, bleibt dem Arbeitgeber wenig außer der allgemeinen Treuepflicht, die im Streitfall schwerer zu beweisen ist als eine klar formulierte Klausel.

Was der Vertrag nicht abdeckt

Eine Klausel verpflichtet zur Meldung; sie verschafft keinen Zugriff auf das, was jemand außerhalb der Arbeitszeit tut. Der naheliegende Impuls, Überwachungssoftware einzusetzen, um eine zweite Anstellung aufzudecken, ist genau der Rat, von dem wir abraten würden: Er kostet Geld, beschädigt das Vertrauen gegenüber allen anderen im Team, die nichts dergleichen tun, und eine kompetent versteckte zweite Stelle fällt dabei trotzdem selten auf. Was tatsächlich trägt, ist die Meldepflicht selbst plus ein normales Gespräch über die Auslastung, wenn Termine reißen oder Antworten spürbar langsamer werden — nicht die Kontrolle der Zeit zwischen den Meetings.

Wo Join hineinpasst

Join fragt beim Erstellen einer Stellenanzeige explizit nach Arbeitszeitmodell und Berichtslinie. Diese Angaben stehen damit schon in der Anzeige, nicht erst im Arbeitsvertrag — Kandidat:innen sehen die Vollzeit-Erwartung, bevor überhaupt ein Angebot im Raum steht.

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