Digital Nomad

Ein:e Digital Nomad arbeitet remote und wechselt dabei zwischen Orten oder Ländern. Für Arbeitgeber zählt, wo die Person tatsächlich arbeitet: Davon hängen Sozialversicherung, Steuern, Aufenthaltsrecht und das anwendbare Arbeitsrecht ab.

Auch bekannt als: Workation, ortsunabhängige Arbeit, Work from anywhere

Die planbare Variante heißt Workation: ein befristeter Arbeitsaufenthalt im Ausland, den der Arbeitgeber genehmigt. Auch für ein paar Wochen in Lissabon oder auf Mallorca lohnt die Prüfung vorab, weil Sozialversicherung, Steuern und Aufenthaltsrecht nicht an der Grenze haltmachen.

Was es tatsächlich ist

Ein:e Digital Nomad arbeitet remote und ist dabei in Bewegung: zwischen Städten, zwischen Ländern, zwischen Zeitzonen. Die Romantik ist der Laptop am Strand; die Realität ist eine Person, deren Arbeitsort, und damit Ihre Pflichten ihr gegenüber, sich ständig ändert.

Behandeln Sie es als Unterform von Remote-Arbeit, nicht als eigene Arbeitsform. Der Job ist derselbe. Anders ist alles drumherum: welches Sozialversicherungsrecht gilt, wo Steuern anfallen und wann die Person online ist.

Workation: der genehmigte Aufenthalt auf Zeit

Eine Workation ist keine Urlaubsverlängerung, sondern Arbeit an einem anderen Ort, und einen Anspruch darauf haben Beschäftigte grundsätzlich nicht (IHK Köln). Wenn Sie zustimmen, klären Sie vorab:

  • Sozialversicherung. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz kann ein befristeter Aufenthalt als Entsendung gelten: Die Person bleibt im deutschen System, wenn die voraussichtliche Dauer 24 Monate nicht überschreitet und sie niemanden ablöst (Art. 12 VO 883/2004). Den Nachweis liefert die A1-Bescheinigung, die der Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2025 nur noch elektronisch beantragt (DVKA). Die AOK nennt dafür neben der EU, dem EWR und der Schweiz auch das Vereinigte Königreich. Für andere Länder kommt es auf ein Sozialversicherungsabkommen an; fehlt es, drohen Lücken oder doppelte Versicherung.
  • Steuern und Betriebsstätte. Arbeit aus einer Wohnung im Ausland kann für das Unternehmen dort eine Betriebsstätte mit Registrierungs- und Erklärungspflichten begründen; maßgeblich sind das Recht des Ziellands und das Doppelbesteuerungsabkommen (IHK Köln). Die OECD hat 2025 ihren Musterkommentar dazu präzisiert, wann das Zuhause einer Person als Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers gilt (OECD). Eine Tagesgrenze, die das für jedes Land ausschließt, gibt es nicht.
  • Arbeitsrecht vor Ort. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt bleibt der vereinbarte Arbeitsort in Deutschland, aber zwingende Vorschriften des Ziellands, etwa zu Arbeitszeit und Urlaub, sind trotzdem zu beachten (IHK Köln).
  • Aufenthalt und Arbeitserlaubnis. EU-Bürger:innen haben in der EU weitgehende Freizügigkeit. Für Staatsangehörige von Drittstaaten oder Ziele außerhalb der EU gilt: Eine visumfreie Einreise erlaubt meist nicht auch das Arbeiten (IHK Köln).
  • Arbeitsschutz und Unfallversicherung. Regeln Sie in der Vereinbarung, wie der gesetzliche Unfallversicherungsschutz aussieht und ob eine Zusatzversicherung nötig ist.

Halten Sie das Ergebnis in einer kurzen Workation-Vereinbarung fest: Land, Zeitraum, Erreichbarkeit, beantragte A1-Bescheinigung und wer bei Problemen die Rückreise zahlt.

Wo Nomaden-Modelle im Alltag scheitern

Die Zeitzone ist das unterschätzte Thema. Wer von UTC+1 nach UTC+9 zieht, verliert schnell jede Überschneidung mit dem Team. Legen Sie die minimalen gemeinsamen Online-Stunden vorab fest und schreiben Sie sie auf.

Die kulturelle Hälfte ist asynchrones Arbeiten. Funktioniert die Rolle nur mit jemandem, der immer online ist, ist es keine Nomaden-Rolle, sondern eine Büro-Rolle, die als flexibel ausgegeben wird. Klare schriftliche Absprachen und Entscheidungen, die nicht auf ein Meeting warten, machen den Ort erst zweitrangig.

Quellen und weiterführende Hinweise

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Remote-Arbeit und einem Digital Nomad?
Remote-Arbeit beschreibt nur, dass jemand nicht im Büro arbeitet, ob zu Hause, an einem festen Ort oder unterwegs. Beim Digital Nomad wechselt der Arbeitsort selbst, oft über Grenzen hinweg. Für Arbeitgeber zählt der Unterschied, weil Sozialversicherung, Steuern und Arbeitserlaubnis davon abhängen, wo die Person tatsächlich arbeitet, nicht woher sie kommt.
Hat man ein Recht auf Workation?
Nach derzeitigem Stand nein. Die IHK Köln weist darauf hin, dass Beschäftigte grundsätzlich kein Recht auf Homeoffice im Ausland haben; Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich einigen. Halten Sie Land, Zeitraum und Bedingungen schriftlich fest.
Gibt es eine Tagesgrenze, bis zu der eine Workation unproblematisch ist?
Eine allgemeine Grenze gibt es nicht. Sozialversicherung, Einkommensteuer, Betriebsstätte und Aufenthaltsrecht folgen jeweils eigenen Regeln, die vom Zielland und vom Doppelbesteuerungsabkommen abhängen. Prüfen Sie jeden Fall vor der Abreise.

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