Freelancer

Auch bekannt als:Freiberufler:in, Auftragnehmer:in

Freelancer:innen geben Teams Flexibilität und Spezialwissen ohne festen Headcount. Der Haken ist die Scheinselbständigkeit: Behandle eine:n wie eine:n Angestellte:n, und das Finanzamt tut es auch.

Freelancer:in vs. Angestellte:r

Die rechtliche Grenze ist nicht die Rechnung — es sind Weisung und Eingliederung. Ein:e Angestellte:r arbeitet unter deiner Weisung, nach deinem Zeitplan, mit deinen Werkzeugen, als Teil deiner Organisation. Ein:e Freelancer:in führt ein eigenes Geschäft: entscheidet, wie die Arbeit erledigt wird, bedient meist mehrere Kund:innen, trägt eigenes Risiko und rechnet ein Ergebnis ab. Nicht das Etikett im Vertrag entscheidet das, sondern die gelebte Realität. Ein:e „Freelancer:in”, die von 9 bis 17 Uhr erscheint, nur für dich arbeitet und genau gesagt bekommt, wie alles zu tun ist, ist aus Sicht der meisten europäischen Arbeitsbehörden ein:e Angestellte:r.

Wann beauftragen, wann einstellen

Die Entscheidung betrifft die Art der Arbeit, nicht die Kosten:

  • Beauftragen, wenn die Arbeit projektgebunden ist (eine Website, eine Migration, eine Launch-Kampagne), eine Spezialfähigkeit braucht, die du nicht in Vollzeit benötigst, oder eine temporäre Spitze ist. Du kaufst ein Ergebnis.
  • Einstellen, wenn die Arbeit fortlaufend und zentral fürs Unternehmen ist und davon profitiert, dass jemand den Kontext kennt und mit dem Team wächst. Du baust Kapazität auf.

Freelancer:innen wirken pro Stunde oft günstiger und sind es nicht, sobald du Steuerungsaufwand, fehlende Kontinuität und den Aufschlag von Spezialist:innen einrechnest. Sie wirken teurer und sind es nicht, wenn die Alternative eine feste Rolle ist, die du nicht auslasten kannst.

Das Risiko der Scheinselbständigkeit

Das unterschätzen Teams. In Deutschland (Scheinselbständigkeit), Spanien (falso autónomo), Frankreich und dem UK (IR35) gilt dieselbe Regel: Funktioniert ein:e Freelancer:in wie ein:e Angestellte:r, kann das Verhältnis umqualifiziert werden — und das Unternehmen schuldet Sozialabgaben, Lohnsteuer und teils Strafen nach. Geprüft werden Exklusivität, Eingliederung, wer die Werkzeuge stellt und wer die Arbeit steuert. Am sichersten sind Verhältnisse, in denen der oder die Freelancer:in wirklich eigenständig agiert: mehrere Kund:innen, eigene Ausrüstung, Kontrolle über Wie und Wann und ein definierter Scope statt offener Verfügbarkeit.

Wo Freelancer:innen in den Hiring-Plan passen

Freelancer:innen und temporäre Kräfte sind, wie Teams zwischen festen Einstellungen flexibel bleiben — eine Lücke decken, testen, ob eine Funktion eine ganze Rolle braucht, oder Einmaliges erledigen. Sie ergänzen den Headcount, ersetzen ihn nicht. Wer sie gut einsetzt, hält die Grenze klar zwischen „ein Ergebnis kaufen” und „eine Stelle besetzen” und wandelt den oder die Freelancer:in in einen Arbeitsvertrag um, sobald die Arbeit fortlaufend und zentral wird.

Wo Join hineinpasst

Auch kurzfristige und Vertragsrollen verdienen einen echten Prozess. Mit Join schaltest du Freelance- und Vertragsstellen aus, trackst Bewerber:innen in derselben Pipeline wie feste Rollen und hältst jedes Gespräch an einem Ort — sodass ein:e Freelancer:in, die du mochtest, leicht zu finden ist, wenn eine feste Stelle frei wird. Mehr auf der Funktionsseite.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte man statt eines:einer Freelancer:in fest einstellen?
Fest einstellen, wenn die Arbeit dauerhaft und kerngeschäftlich ist und jemand ins Team und die Richtung eingebunden sein muss. Beauftragen, wenn die Arbeit projektgebunden, spezialisiert oder temporär ist — und du ein klares Ergebnis definieren kannst.
Was ist Scheinselbständigkeit?
Eine:n Freelancer:in wie eine:n Angestellte:n behandeln — feste Zeiten, deine Ausrüstung, keine anderen Kunden, laufende Weisung — und trotzdem als Selbstständige:n bezahlen. Behörden können das Verhältnis umqualifizieren und Sozialabgaben sowie Lohnsteuer nachfordern.

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