Benefits vs. Incentives

Auch bekannt als:Zusatzleistungen vs. Prämien

Ein Aufzählungspunkt namens „Benefits”

In vielen deutschen Stellenanzeigen steht unter der Überschrift „Benefits” eine gemischte Liste: JobRad, betriebliche Altersvorsorge, Homeoffice-Budget und mittendrin der Jahresbonus. Der Bonus ist dabei formal genauso ein „Benefit” wie die Altersvorsorge — beides klingt nach Extras obendrauf, die die Firma sich leisten kann.

Diese Einordnung ist kein böser Wille. Sie ist trotzdem sachlich falsch, und zwar auf eine Art, die zählt, sobald jemand zwei Angebote vergleicht oder sein Jahreseinkommen plant.

Was das Steuerrecht tatsächlich trennt

Die Trennung ist nicht nur Definitionssache, sie steht im Gesetz. Sachbezüge, also Benefits in Sachform wie ein Jobticket oder ein Essenszuschuss, bleiben nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis 50 Euro im Kalendermonat steuer- und sozialversicherungsfrei, unabhängig davon, wie die Person im jeweiligen Monat gearbeitet hat. Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht das Gesetz noch weiter: Seit dem 1. Januar 2022 gilt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf die Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) für alle Verträge, auch für die vor 2019 abgeschlossenen, und ebenfalls komplett leistungsunabhängig.

Für den Jahresbonus gibt es keine vergleichbare Regel. Er ist regulärer, voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, und er wird nur ausgezahlt, wenn das vereinbarte Ziel erreicht wurde. Zwei Zahlen, die das greifbar machen:

  • Der 50-Euro-Sachbezug gilt für jede berechtigte Person im Betrieb gleich, jeden Monat.
  • Der Zielbonus liegt bei europäischen KMU für Nicht-Vertriebsrollen typischerweise bei 10-20 % des Grundgehalts, wird aber nur bei Zielerreichung fällig, siehe Performance-Bonus.

Warum die Vermischung in Stellenanzeigen ein Problem ist

Join verkauft die Software, mit der viele Unternehmen ihr Vertragsangebot verschicken, also gilt hier dieselbe Vorsicht wie bei jedem Herstellerrat zu den eigenen Dokumenten: Wer den Jahresbonus als „Benefit” in dieselbe Liste stellt wie das Jobrad, gibt Bewerber:innen ein falsches Bild vom garantierten Jahreseinkommen. Das ist einer der häufigsten Fehler, die wir in deutschen KMU-Stellenanzeigen sehen, und er lässt sich mit zwei Überschriften statt einer beheben: Was garantiert ist, und was von Zielerreichung abhängt. Wer diese Trennung nicht macht, verschiebt die Klärung nur auf das erste Bewerbungsgespräch.

Wo Join hineinpasst

Der Angebots-Editor in Join erfasst Gehalt, Startdatum und Eckdaten. Benefits und Incentive-Bestandteile bildet er noch nicht als eigene Felder ab. Wer die Unterscheidung für Kandidat:innen sichtbar machen will, muss sie aktuell im Freitext der Eckdaten ausschreiben.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein 13. Gehalt ein Benefit oder ein Incentive?
Meist keins von beidem im strengen Sinn. Ist es vertraglich fix zugesagt, verhält es sich wie Grundgehalt: garantiert, nicht leistungsabhängig. Zum Incentive wird es erst, wenn die Auszahlung an ein Unternehmensziel des jeweiligen Jahres gekoppelt ist.

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