Chief People Officer
Der oder die Chief People Officer (CPO) verantwortet Personalarbeit, Talentgewinnung und Unternehmenskultur auf Ebene der Unternehmensleitung. Der Titel ist gesetzlich nicht definiert: Befugnisse und Berichtslinie legt jedes Unternehmen selbst fest.
Was unter einem:einer CPO sitzt
Eine vollständige People-Funktion umfasst:
- Talent Acquisition (Recruiting, Employer Brand), oft geführt von einem:einer Head of Talent.
- People Operations (HRIS, Onboarding, Abstimmung mit der Lohnabrechnung).
- Total Rewards (Vergütung, Benefits, Beteiligungsprogramme).
- Learning and Development (Weiterbildung, Karrierepfade).
- Vielfalt und Inklusion (Programme, Berichte, Auswahlverfahren).
- Employee Relations (Leistung, Trennungen, Konflikte).
- Kultur (Rituale, Werte, Engagement).
In einem KMU liegen mehrere dieser Bereiche bei einer Person oder sind gar nicht besetzt.
CPO, HR-Leitung, Head of People: was der Titel sagt
Die Titel sind nicht genormt. „Chief“ signalisiert, dass die Rolle zur C-Level-Ebene gehört und an die Geschäftsführung oder den Vorstand berichtet oder selbst dazugehört. Eine HR-Leitung oder ein Head of People kann dieselben Bereiche verantworten, aber eine Ebene tiefer. CHRO (Chief Human Resources Officer) bezeichnet eine vergleichbare Rolle. Ob sich die Titel in einem Unternehmen in Befugnissen und Ebene unterscheiden, zeigt erst das Organigramm.
Zwei Rechtsbegriffe sind dagegen fest umrissen:
- Arbeitsdirektor. Unternehmen in der Rechtsform einer AG, KGaA, GmbH oder Genossenschaft mit in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer:innen fallen grundsätzlich unter das Mitbestimmungsgesetz (§ 1 Abs. 1 MitbestG); ausgenommen sind unter anderem Montan- und Tendenzunternehmen (§ 1 Abs. 2 und 4). Außer in der KGaA wird dort ein Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung befugten Organs bestellt (§ 33 Abs. 1 MitbestG). In einer AG gehört er damit zum Vorstand, in einer GmbH zur Geschäftsführung.
- Leitende:r Angestellte:r. Ist der oder die CPO nach Vertrag und Stellung berechtigt, Beschäftigte selbstständig einzustellen und zu entlassen, erfüllt das eines der Merkmale aus § 5 Abs. 3 BetrVG. Für leitende Angestellte gilt das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht. Wo ein Betriebsrat besteht, ist ihm die beabsichtigte Einstellung aber rechtzeitig mitzuteilen (§ 105 BetrVG).
Wann ein KMU eine:n CPO braucht
Eine Mitarbeiterzahl, ab der sich die Rolle lohnt, gibt es nicht. Aussagekräftiger sind diese Signale:
- Personalthemen wie ein neues Vergütungssystem, Führungskräfteentwicklung oder Verhandlungen mit dem Betriebsrat landen regelmäßig in der Geschäftsführung, ohne dass dort jemand dafür zuständig ist.
- Die Gründer:innen entscheiden noch über jede Einstellung und jede Gehaltsfrage selbst, und das bremst.
- Ein Einschnitt steht an: eine Übernahme, ein neuer Standort im Ausland oder eine Phase, in der viele Stellen gleichzeitig besetzt werden.
Reicht eine operative Leitung, kann eine HR-Leitung oder ein Head of People mit klarer Berichtslinie an die Geschäftsführung die passendere erste Stelle sein. Den Chief-Titel braucht es erst, wenn die Person bei Strategie und Budget mitentscheiden soll.