Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r (ZFA)
Häufige Fragen zum Einstellungsprozess für Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r (ZFA) sowie die häufigsten Fehler dabei.
Häufige Fehler bei der Besetzung dieser Rolle
Vier Stolperstellen sind in der ZFA-Einstellung in deutschen Zahnarztpraxen besonders häufig. Sie führen meist nicht zu sofortigem Scheitern, sondern zu Turnover nach 6-12 Monaten oder zu schlechtem Praxisklima.
ZFA mit Zahnarzthelferin oder mit ZMP, ZMF, ZMV verwechseln
Die Berufsbezeichnung Zahnarzthelferin wurde 2001 durch Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r (ZFA) ersetzt, viele Stellenanzeigen verwenden die Begriffe aber bis heute synonym. Eine erfahrene Zahnarzthelferin aus den 1990er Jahren mit 25 Jahren Routine hat oft eine andere Ausbildungstiefe (kürzere Berufsausbildung, weniger formalisierte Hygiene- und Abrechnungs-Ausbildung) als eine ZFA mit aktuellem Kammerabschluss. ZMP (Zahnmedizinische:r Prophylaxe-Assistent:in), ZMF (Zahnmedizinische:r Fachassistent:in) und ZMV (Zahnmedizinische:r Verwaltungsassistent:in) sind Aufstiegsqualifikationen oberhalb der ZFA mit jeweils eigenem Schwerpunkt (Prophylaxe, erweiterte klinische Assistenz, Verwaltung und Abrechnung). Wer eine ZFA-Anzeige mit ZMP- oder ZMV-Erwartungen schreibt, zahlt entweder zu wenig für ein qualifiziertes Profil oder vergrault qualifizierte ZFA-Kandidat:innen mit überzogenen Anforderungen. Benennen Sie die gesuchte Funktion eindeutig im Titel und im Aufgabenprofil.
Fachgebiet der Praxis nicht eindeutig in der Anzeige nennen
Eine ZFA aus einer allgemeinzahnärztlichen Praxis arbeitet mit anderen Reflexen als eine ZFA aus einer kieferorthopädischen, implantologischen, oralchirurgischen, kinderzahnärztlichen oder parodontologischen Praxis. Die fachspezifischen Routinen (Bracket-Eingliederung und Bogen-Wechsel in der KFO, Augmentations-Assistenz und Knochen-Ersatzmaterial in der Implantologie, Sedierungs-Vorbereitung in der Oralchirurgie, Verhaltensführung bei Kindern, geschlossene und offene Kürettage in der Parodontologie) sind nicht beliebig austauschbar. Wer in der Anzeige nur ZFA gesucht schreibt, ohne das Fachgebiet zu benennen, erhält Bewerbungen aus allen Disziplinen und verbringt überproportional viel Zeit in der Sichtung mit Profilen, die in der eigenen Praxis 8-12 Wochen Einarbeitung brauchen. Nennen Sie das Fachgebiet im Titel oder in den ersten zwei Sätzen der Anzeige.
Strahlenschutz-Kursnachweis und Sachkundenachweis Aufbereitung nicht prüfen
Zwei Nachweise sind in der zahnmedizinischen Praxis nicht verhandelbar und werden trotzdem in der Einstellung regelmäßig vergessen. Erstens, der Strahlenschutz-Kursnachweis nach Strahlenschutzverordnung mit Aktualisierungspflicht alle fünf Jahre. Ohne aktuellen Nachweis darf die ZFA Röntgen-Aufnahmen weder eigenständig anfertigen noch auslösen, auch nicht auf Anweisung. Zweitens, der Sachkundenachweis für die Aufbereitung von Medizinprodukten nach MPBetreibV und RKI-Empfehlung. Ohne diesen Nachweis darf die ZFA kritische Instrumente nicht eigenverantwortlich freigeben. Prüfen Sie beide Nachweise spätestens im Hospitationstag, lassen Sie Kopien in der Praxisakte hinterlegen und planen Sie das Auffrischen budgetär ein (typisch 80-200 € pro Strahlenschutz-Aktualisierung, 400-800 € für den Sachkundenachweis Aufbereitung bei externer Schulung).
Schweigepflicht, DSGVO und Sensibilität nicht explizit testen
Die ZFA hat täglich Zugang zu hochsensiblen Gesundheitsdaten (Diagnosen, Behandlungsverläufe, Heil- und Kostenpläne, Medikation, soziale Hintergründe, Personalakten der Praxis) sowie zu wirtschaftlich sensiblen Informationen (Privatabrechnung, Selbstzahler-Behandlungen, Mischabrechnungen). Eine Verletzung der Schweigepflicht nach § 203 StGB kann Straffolge auslösen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr), arbeitsrechtlich regelmäßig fristlose Kündigung, und DSGVO-rechtlich Meldungen an die Landesdatenschutzbehörde mit Bußgeld-Risiko. Trotzdem bleibt das Thema in vielen ZFA-Einstellungsgesprächen unangesprochen. Stellen Sie konkret die Wertefrage (Bekannte fragt nach Patient:in-Status oder Diagnose) und beobachten Sie das Verhalten im Hospitationstag (Was wird laut im Empfang besprochen ? Werden Karteikarten geschlossen ? Wird der Bildschirm gedreht, wenn ein:e Patient:in in den Empfangsbereich tritt ?). Wer das Thema nicht prüft, kauft das Risiko blind ein.