Bewerbungsformular
Ein Bewerbungsformular ist die Eingabemaske für eine konkrete Stelle. Es sammelt die Angaben und Unterlagen, die ein Unternehmen für diese Bewerbung abfragt.
Ein Formular gehört zu einer Stelle
Ein Bewerbungsformular ist nicht die Bewerbung selbst, sondern ihre Eingabeoberfläche. Es kann Kontaktdaten, einen Lebenslauf, ein Anschreiben und Fragen zur ausgeschriebenen Rolle abfragen. Welche Angaben angemessen sind, hängt von Aufgabe, Verfahren und Zweck der Abfrage ab.
Eine Knockout-Frage ist ein möglicher Bestandteil des Formulars. Sie folgt einer zuvor konfigurierten Ausschlussregel; das Formular bleibt trotzdem mehr als eine solche Frage. Wie Knockout-Fragen in Join eingerichtet werden, zeigt die Funktionsseite zum Screening.
Wie Felder Entscheidungen unterstützen
Jedes Pflichtfeld sollte einen klaren Bezug zum nächsten Schritt im Verfahren haben. Ein Lebenslauf kann beispielsweise erforderlich oder optional sein. Beim Anschreiben kann es sinnvoll sein, es gar nicht abzufragen. Die Wahl ist eine Gestaltung des Verfahrens, keine allgemeine Regel für jede Rolle.
Ergänzende Fragen helfen nur, wenn die Antwort für die Auswahl tatsächlich benötigt wird. Angaben, die später nicht verwendet werden, erschweren die Erklärung des Zwecks und belasten das Formular ohne erkennbaren Nutzen.
Was Sie abfragen dürfen
Zwei Regelwerke ziehen die Grenze. Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt sind (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Wer Daten direkt bei der Person erhebt, muss sie zum Zeitpunkt der Erhebung unter anderem über Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer informieren (Art. 13 DSGVO). Ein Link auf diese Informationen gehört deshalb ins Formular.
Das AGG verbietet, Bewerber:innen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu benachteiligen, also aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Schon die Stellenausschreibung darf dagegen nicht verstoßen (§ 11 AGG). Eine Frage, die auf eines dieser Merkmale zielt und für die Stelle keine Rolle spielt, liefert im Streitfall ein mögliches Indiz; dann liegt die Beweislast beim Unternehmen (§ 22 AGG). Mehr dazu unter AGG.
Wo das Formular an seine Grenze kommt
Das Formular ist keine vollständige Rechtsprüfung einer Bewerbung und kein Ersatz für ein Screening. Ob bestimmte Daten erforderlich sind und wie lange sie verarbeitet werden dürfen, richtet sich nach dem jeweiligen Kontext. Für die datenschutzrechtliche Einordnung siehe DSGVO im Recruiting.
Auch eine niedrige Abschlussrate beweist nicht, welches Feld oder welcher Schritt die Ursache war. Prüfen Sie den Ablauf, bevor Sie eine Änderung einem einzelnen Element zuschreiben.
Was sich messen lässt
Vergleichbar sind klar definierte Ereignisse, etwa der Start des Formulars und die erfolgreiche Übermittlung. Werden Felder oder Abläufe geändert, sollte das Team Zeitraum, Zielgruppe und Definitionen festhalten, damit Unterschiede nicht nur aus einer veränderten Messung entstehen.