Gleitzeit

Bei Gleitzeit legen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst fest. Manche Modelle sehen eine Kernzeit vor; Plus- und Minusstunden können über ein Gleitzeitkonto ausgeglichen werden.

Auch bekannt als: Gleitende Arbeitszeit, Flexible Arbeitszeit, Flextime

Woraus ein Gleitzeitmodell besteht

Gleitzeit ist kein gesetzlich definiertes Modell, sondern eine Vereinbarung im Betrieb. Sie legt fest, in welchem Rahmen Beschäftigte ihre Arbeitszeit selbst verteilen. Typische Bausteine sind:

  • Gleitzeitrahmen: die Spanne, in der überhaupt gearbeitet werden darf, etwa 7 bis 19 Uhr.
  • Kernzeit: eine optionale Spanne mit Anwesenheitspflicht. Es gibt auch Modelle ohne Kernzeit, bei denen nur der Rahmen gilt.
  • Gleitzeitkonto: hält Plus- und Minusstunden gegenüber der vertraglichen Arbeitszeit fest. Die Regelung sollte sagen, wie viele Stunden höchstens auflaufen dürfen und bis wann sie auszugleichen sind.
  • Gleittage: ganze freie Tage, die aus dem Guthaben genommen werden, sofern die Regelung sie vorsieht.

Halten Sie außerdem fest, wer einen Gleittag genehmigt und was mit einem Guthaben beim Ausscheiden passiert. Bleibt das offen, stellt sich die Frage erst mit der Kündigung, und dann unter Zeitdruck.

Was Sie als Arbeitgeber regeln müssen

Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten weiter. Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Zehn Stunden sind nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich eingehalten werden. Nach mehr als sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, nach mehr als neun Stunden von 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Wer einen Rahmen von 7 bis 19 Uhr voll ausschöpft, überschreitet die Höchstgrenze.

Der Betriebsrat bestimmt mit. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie ihre Verteilung auf die Wochentage sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig, soweit kein Gesetz und kein Tarifvertrag sie regelt. Einführen oder ändern können Sie Gleitzeit in einem Betrieb mit Betriebsrat deshalb nur gemeinsam mit ihm; das Ergebnis lässt sich in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Ohne Betriebsrat legen Sie die Regeln selbst fest, etwa im Arbeitsvertrag oder in einer schriftlichen Gleitzeitregelung.

Die Arbeitszeit wird erfasst. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt in der veröffentlichten Fassung (abgerufen am 3. Oktober 2026) nur die Aufzeichnung der Zeit, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 jedoch entschieden, dass Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen müssen, gestützt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Ein Gleitzeitkonto, das nur Salden führt, reicht dafür nicht aus.

Gleitzeit in der Stellenanzeige

Ein Team, das „Gleitzeit“ in die Stellenanzeige schreibt, aber faktisch Erreichbarkeit von 8 bis 18 Uhr erwartet, verspricht einen Benefit, den es nicht einlöst. Nennen Sie in der Anzeige deshalb den Rahmen und eine eventuelle Kernzeit. So wissen Kandidat:innen, was „flexibel“ in Ihrem Betrieb konkret heißt.

Quellen und weiterführende Hinweise

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Kernzeit bei Gleitzeit Pflicht?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz kennt den Begriff nicht. Ob es eine Kernzeit gibt und wie lang sie ist, legen Sie in der Gleitzeitregelung fest, in einem Betrieb mit Betriebsrat gemeinsam mit ihm.
Muss der Arbeitgeber bei Gleitzeit die Arbeitszeit erfassen?
Ja. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Gleitzeit ändert daran nichts; sie verlagert nur, wer die Zeiten wählt.

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