Arbeitssuchende
Auch bekannt als:Jobsuchende, Stellensuchende
Wer noch in einem Job ist, aber sich wegen der auslaufenden Kündigungsfrist umschaut, ist arbeitsuchend, aber nicht arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeit trennt beide Meldungen rechtlich und zeitlich.
Arbeitsuchend klingt wie arbeitslos
Im Alltag fallen beide Wörter oft in einem Satz: Wer arbeitsuchend ist, hat wohl auch keinen Job mehr. So einfach ist es nicht. Wer sich frühzeitig um eine neue Stelle kümmert, kann arbeitsuchend sein, während der aktuelle Vertrag noch läuft.
Warum die Bundesagentur beides trennt
Die Bundesagentur für Arbeit verlangt zwei getrennte Meldungen. Wer weiß, dass die Beschäftigung endet, muss sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden, auch mitten im laufenden Job (Bundesagentur für Arbeit). Die Arbeitslosmeldung ist ein zweiter, späterer Schritt: Sie ist Voraussetzung für Arbeitslosengeld und greift erst, wenn die Beschäftigung tatsächlich beendet ist (Bundesagentur für Arbeit). Eine Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht, und umgekehrt gilt das Gleiche.
Wie wir den Begriff hier verwenden
Arbeitssuchende ist auf dieser Seite die weite Selbstbezeichnung: jede Person, die sich selbst als auf Jobsuche beschreibt, ob angestellt, gekündigt oder zwischen zwei Verträgen. Aktive Kandidat:innen und passive Kandidat:innen bleiben die Einordnung aus Recruiting-Sicht: wie jemand ins Bewerbungsverfahren gekommen ist, nicht wie die Person sich selbst nennen würde.
Wo Join hineinpasst
Auf den sieben Jobbörsen mit Join Quick Apply, darunter Indeed, LinkedIn, Stepstone und XING, bewerben sich Arbeitsuchende, ohne die Seite zu verlassen. Das bringt bis zu dreimal mehr Bewerbungen pro Anzeige als eine klassische Klick-Anzeige.
Häufig gestellte Fragen
Ist arbeitsuchend dasselbe wie arbeitslos?
Was unterscheidet Arbeitssuchende von aktiven Kandidat:innen?
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