Glossar: HR- & Recruiting-Definitionen
Der Begriff Stellenangebot (Synonym: Jobangebot) bedeutet grundsätzlich das Anbieten einer freien Stelle an geeignete Bewerber durch Unternehmen.
Der Begriff „Stellenangebot“ kann mehrfach verwendet werden, bezeichnet jedoch primär ein direkt an einen Bewerber gerichtetes Angebot zur Besetzung einer Vakanz, sprich: gegen ein festgesetztes monatliches Entgelt für das Unternehmen zu arbeiten (= Einstellung).
Dies geschieht in der Regel nach dem Screening der Unterlagen (z. B. CV, Anschreiben), der Durchführung von Interviews und der finalen Entscheidung für einen bestimmten Kandidaten.
Synonym spricht man dann auch von einem Jobangebot.
Häufig wird der Begriff des Stellenangebots auch synonym mit dem der „Stellenanzeige“ oder als allgemeiner Sammelbegriff für freie Arbeitsplätze gebraucht, die sich auf einer Jobbörse, in den sozialen Netzwerken oder auf der Karriereseite eines Arbeitgebers finden. Das Stellenangebot von JOIN zum Beispiel umfasst derzeit ca. 25 Stellen.
Die Zuständigkeit für das Unterbreiten von konkreten Stellen- bzw. Jobangeboten kann je nach Unternehmensgröße variieren. Ob ein Angebot unterbreitet wird, wird in Start-ups und Kleinunternehmen häufig von der Geschäftsleitung selbst entschieden. In mittelständischen Unternehmen kann die Entscheidung bereits den entsprechenden Abteilungsleitern (den späteren Vorgesetzten des neuen Teammitglieds) obliegen.
Immer involviert sind dabei HR- und People-Teams. Sie sind unter anderem für die Vorbereitung und Ausformulierung einschlägiger Arbeitsverträge (idealerweise auf Basis der eingangs erstellten Stellenbeschreibung) und die Ausarbeitung eines Onboarding-Plans verantwortlich.
Wenn ein Unternehmen einem Bewerber ein Stellenangebot unterbreitet, gibt es zwei mögliche Ergebnisse:
Nimmt der Bewerber, dem die Stelle direkt angeboten wurde, das Jobangebot an, bedeutet das, dass er die Arbeit in einem Betrieb aufnehmen wird. Bis es so weit ist, geschieht in der Regel folgendes:
Die Reihenfolge kann von Unternehmen zu Unternehmen und in Abhängigkeit mit internen Entscheidungswegen und Prozessen leicht abweichen. Sowohl die Personalsuche des Unternehmens, als auch die Jobsuche eines Bewerbers gilt dann als beendet.
Die tatsächliche Annahme eines Jobangebots ist bis zur Unterzeichnung der Verträge häufig recht ungewiss. Kommt es z. B. bei Nachverhandlungen zu keiner Einigung, kann der favorisierte Bewerber immer noch das Jobangebot ablehnen.
Im schlimmsten Fall unterbreitet ein Unternehmen sein Jobangebot beim Wunschkandidaten zu spät, sodass dieser sich womöglich bereits anderweitig (bei einem anderen Arbeitgeber) vertraglich verpflichtet hat.
Beide Fälle sind für Unternehmen ärgerlich und können im Worst-Case-Szenario den kompletten Neuanfang der Personalsuche erfordern – ein hoher Kostenfaktor, der besonders stark wachsende Start-ups und Kleinunternehmen hart treffen kann.
Um negativen Ausgängen infolge eines Jobangebots vorzubeugen, haben wir für Sie in unserem Recruiting- und HR-Blog hilfreiche Ratgeber und Guides zu vielen verschiedenen Recruiting-Themen zusammengestellt; von der Erstellung und Veröffentlichung eines Stellenangebots über die erfolgreiche Einstellung und bis hin zur erfolgreichen Mitarbeiterbindung.
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