Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

JOIN hat es sich zur Aufgabe gemacht, Arbeitskräfte und Unternehmen weltweit miteinander zu vernetzen. Unternehmen können über die JOIN-Plattform, die unter https://join.com zu erreichen ist (nachfolgend „Plattform“), vakante Stellen inserieren sowie Bewerber und Bewerbungen zentral verwalten. Unser Angebot ist darauf ausgerichtet, im Recruiting-Prozess eine Arbeitserleichterung für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermassen zu schaffen, insbesondere in der Allokation von geeigneten Kandidaten und in der Vereinfachung des Bewerbungsprozesses.

Die folgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), welche in der aktuellen Fassung unter https://join.com/de/agb abrufbar sind, gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses (sämtliche jeweils geltenden Vertragsbestimmungen nachfolgend gesamtheitlich “Nutzungsvertrag”) zwischen Endnutzern, heisst registrierten Unternehmen oder ihren vertretungsberechtigten Mitarbeitern (nachfolgend „Unternehmen“) und der JOIN Solutions AG Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon SZ (Schwyz), CH (nachfolgend „JOIN“).


  1. Leistungsgegenstand & Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle dem Unternehmen über die Plattform angebotenen Leistungen und Dienste. Hauptleistungspflicht von JOIN ist die Bereitstellung der Plattform. JOIN stellt die Plattform so bereit, wie diese bei Registrierung des Unternehmens nach Maßgabe von Ziff. 3 verfügbar gewesen ist („as is“). Die Plattform ermöglicht es den Unternehmen, auf der Plattform ein Unternehmensprofil zu erstellen, Stelleninserate für offene Positionen auszusteuern, Bewerbungen zu erhalten und diese zu verwalten. Ferner können dem Unternehmen regelmäßig automatisierte Vorschläge für interessante Nutzer gemacht werden, so dass mit diesen in Kontakt getreten werden kann. Ein Anspruch darauf, dass einem Unternehmen durch Vorschläge bestimmte Nutzer angeboten werden, wird hierdurch nicht begründet, Im Übrigen hat das Unternehmen keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der Plattform.

JOIN behält sich das Recht vor, die Plattform jederzeit fortzuentwickeln und im Zuge dessen Features hinzuzufügen oder zu entfernen sowie nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens ganz oder teilweise zu ändern oder dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, sofern hierdurch wesentliche Vertragspflichten von JOIN aus dem Vertragsverhältnis nicht beeinträchtigt werden und dies dem Unternehmen zumutbar ist; das Verfahren nach Abs. 5 gilt hierfür entsprechend. JOIN behält sich vor, bestimmte Bereiche, Features oder Leistungen in Zukunft kostenpflichtig anzubieten. Für diesen Fall wird auf die zukünftige Kostenpflichtigkeit jeweils gesondert hingewiesen.

JOIN bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.JOIN stellt die Plattform mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich dabei abzüglich der auf notwendige Wartungszeiten entfallenden Zeiträume. Während der Wartungsarbeiten steht die Plattform nicht zur Verfügung. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Inhalte nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bei JOIN.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als JOIN ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

JOIN behält sich Änderungen dieser AGB ausdrücklich vor. Änderungen werden wirksam, wenn das Unternehmen die Änderungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und JOIN das Unternehmen in der Änderungsmitteilung auf dieses Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Widerspricht das Unternehmen der Änderung in Textform, gelten die früheren AGB weiter. JOIN ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs berechtigt. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind solche Änderungen, die sich auf eine Verpflichtung einer der Parteien bezieht, deren Erfüllung die Nutzung von JOIN überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung, das Unternehmen regelmäßig vertraut oder vertrauen darf („wesentliche Vertragspflicht“).


  1. Registrierung und Zulassung zur Plattform

Zur Registrierung berechtigt sind nur Unternehmen bzw. deren vertretungsberechtigten Mitarbeiter, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Hierzu ist über das Registrierungsformular die Eröffnung eines Accounts unter Verwendung eines zum Unternehmen gehörenden E-Mail-Kontos zu beantragen. Die im Registrierungsformular abgefragten Daten sind korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben und aktuell zu halten. Vor Absenden des Registrierungsformulars bestätigt das Unternehmen, die AGB gelesen und verstanden zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

Zur Verifizierung der gemachten Angaben übersendet JOIN dem Unternehmen eine Bestätigungsmail im Wege des sog. Double-Opt-In-Verfahrens. Die bei dem Anmeldevorgang über das Registrierungsformular übermittelten Daten werden von JOIN auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Besteht aus Sicht von JOIN ein begründeter Verdacht des Missbrauchs, bspw. dass die per Registrierungsformular übermittelten Daten unzutreffend oder nicht wahrheitsgemäß sind, so lehnt JOIN die Freischaltung des Unternehmensprofils ab. Sind die Angaben aus Sicht von JOIN korrekt und bestehen aus Sicht von JOIN keine sonstigen Bedenken, schaltet JOIN das Unternehmensprofil frei und sendet eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse des Unternehmens. Mit einem Klick auf den Aktivierungslink nimmt das Unternehmen das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages an. Nach Freischaltung kann das Unternehmensprofil individualisiert werden. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags oder die Freischaltung eines Unternehmensprofils wird hierdurch nicht begründet.

Werden dem Unternehmensprofil weitere Nutzer-Accounts für Mitarbeiter hinzugefügt, so hat das Unternehmen in eigener Verantwortung sicher zu stellen, dass hierbei die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere dass die hierbei erfolgende Datenverarbeitung rechtmässig erfolgt und der betroffene Mitarbeiter in diese Datenverarbeitung eingewilligt hat.


  1. Rechte und Pflichten des Unternehmens

Das Unternehmen ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten selbst verantwortlich. Benutzername und Passwort für den Zugang sind derart geheim zu halten, dass eine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte ausgeschlossen ist. Die Zugangsdaten dürfen nur an den jeweils zugangsberechtigten Mitarbeiter weitergegeben werden, welcher entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten ist. Ist dem Unternehmen ein Missbrauch der Anmeldedaten bekannt geworden, besteht die Möglichkeit oder droht ein solcher Missbrauch, hat das Unternehmen JOIN unverzüglich hierüber zu informieren. Für eine missbräuchliche Nutzung der Anmeldedaten haftet das Unternehmen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat.

Das Unternehmen hat die über die Plattform erstellten Stelleninserate sowie die Angaben im Unternehmensprofil in eigener Verantwortung aktuell zu halten. Dem Unternehmen ist es untersagt, die zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Umgebung der Plattform oder der JOIN Services zu veranlassen, bspw. indem Kontakt-E-Mail-Adressen für Stellenbewerbungen oder Links bzw. Hinweise zu alternativen Bewerbungswegen über die Plattform veröffentlicht werden.

Die so über die Plattform veröffentlichten Inhalte, insbesondere Unternehmensprofile und Stelleninserate, sind für JOIN sog. Drittinhalte, es sei denn, diese sind mit einem eindeutigen Hinweis von JOIN versehen. JOIN führt bei Drittinhalten keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit durch und übernimmt daher keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Drittinhalte.

Bei nicht mehr aktuellen Stelleninseraten besteht die Möglichkeit, diese zu archivieren, indem der Status des Stelleninserats in der Profilverwaltung angepasst wird. So archivierte Stelleninserate sind somit nicht mehr von Dritten über die Plattform abrufbar, können von dem Unternehmen aber erneut aktiviert werden, indem ihre Sichtbarkeit in der Profilverwaltung auf «online» geändert wird.

Das Unternehmen ist für die eingestellten Inhalte selbst verantwortlich und hat sicherzustellen, dass beim Erstellen und während des Betriebs des Unternehmensprofils sowie bei der Erstellung von Stelleninseraten die jeweils geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachtet werden. Das Unternehmen darf insbesondere keine Daten oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Logos, usw. einstellen bzw. einstellen lassen, die gegen geltendes Recht verstossen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Es dürfen keine Dateien oder Inhalte mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich oder zum Inhalt der über die Plattform erfolgenden Kommunikation gemacht werden. Weiter ist es untersagt, Dateien oder Inhalte hochzuladen, auf denen ausschliesslich oder teilweise fremde Firmen-, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden, sofern das Unternehmen nicht über entsprechende Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte verfügt.

Das Unternehmen hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass bei der Nutzung der Plattform und insbesondere bei dem Bewerbermanagement und dem Umgang mit über die Plattform erlangten personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach Maßgabe von Ziff. 8.

Nutzt das Unternehmen das Feature zur automatisierten Absage von Bewerbern, bspw. in dem Fall, dass eine Bewerbung nicht dem Anforderungsprofil des Unternehmens entspricht, so ist JOIN diesbezüglich allein technischer Dienstleister. Das Unternehmen ist für die Erstellung und Rechtskonformität der Inhalte dieser automatisierten Absagen allein verantwortlich.


  1. Rechte und Pflichten von JOIN

JOIN versteht sich als technischer Software- und Plattform-Dienstleister, um Arbeitskräfte und Unternehmen weltweit miteinander zu vernetzen und offene Stellen bestmöglich zu besetzen. Entsprechend des Nutzungsvertrages erfüllt JOIN die eigenen Hauptleistungspflichten gegenüber den Unternehmen mit Bereitstellung der Plattform mit den jeweils verfügbaren Funktionalitäten nach Maßgabe von Ziff. 1 und – sofern Zusatzleistungen nach Maßgabe von Ziff. 6 in Anspruch genommen werden – mit Erbringung der jeweils gebuchten bzw. vereinbarten Leistungsanforderungen. JOIN vermittelt weder Bewerber noch ist JOIN in anderer Weise in den Bewerbungs- und Stellenbesetzungsprozess involviert. Ein Erfolg ist somit nicht geschuldet.

JOIN ist nicht dazu verpflichtet, die über die Plattform veröffentlichten oder übermittelten Informationen und Inhalte proaktiv zu überwachen oder deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmässigkeit zu überprüfen. Dennoch behält sich JOIN das Recht vor, die über die Plattform veröffentlichten Stelleninserate stichprobenweise auf Rechtskonformität hin zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht von Verstössen kann JOIN die in Abs.4 bestimmten Maßnahmen ergreifen.

JOIN wird das Unternehmen regelmäßig über auf der Plattform stattfindende Aktivitäten per E-Mail informieren, so bspw. zum aktuellen Status der Stelleninserate, zum Account, zu Buchungen, zu eingegangenen Bewerbungen oder des Bewerbungsprozesses.

JOIN kann nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interessen des Unternehmens eine oder mehrere Sanktionen gegen das Unternehmen verhängen, wenn es schuldhaft gegen diese AGB oder anwendbares Recht verstoßen hat. Die Schwere der Sanktionen hat sich nach der Schwere der Zuwiderhandlung des Unternehmens zu richten. Die Sanktion bleibt solange bestehen, bis die sanktionierte Handlung von dem Unternehmen abgestellt und eine etwaige Wiederholungsgefahr ausgeräumt ist. Als Sanktionen kommen insbesondere in Betracht: (i) die Deaktivierung oder Sperrung einzelner Zusatzleistungen oder Inhalte, insbesondere von auf der Plattform veröffentlichten Bildern, Dateien oder Textpassagen, des Unternehmens (ii) die Löschung der von dem Unternehmen eingestellten Inhalte, (iii) die vollständige Sperrung des Zugangs zur Plattform einschließlich des Unternehmensprofils sowie (iv) die Löschung des Accounts des Unternehmens bzw. die Kündigung des Nutzungsvertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch JOIN nach Ziff.7 Abs. 4 bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Geltendmachung weitergehender Ansprüche.


  1. Subscription Modelle und Rechnungslegung

JOIN bietet dem Unternehmen neben den kostenlosen Plattformangeboten auch verschiedene kostenpflichtige Zusatzleistungen (Subscription Modelle), insbesondere zur Erhöhung der Reichweite von Stelleninseraten (Multi-Postings) und zur Verwaltung von Bewerbungen (Bewerbermanagement-Tool), an, die erst nach Buchung und Zahlung freigeschaltet werden. Bei Inanspruchnahme von Preisgestaltung, Inhalt, Leistungsumfang, Laufzeit sowie Zahlungs- und Kündigungsmodalitäten für Subscription Modelle ergeben sich jeweils aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen auf der Plattform und werden dort vollständig und transparent zusammengefasst. Preisangaben zu Subscription Modellen verstehen sich exklusive etwaiger Mehrwertsteuer.

Werden durch die Inanspruchnahme von Subscription Modellen Inhalte auf Plattformen von Dritten veröffentlicht, bspw. im Rahmen des Multi-Postings, so hat das Unternehmen darauf zu achten, dass die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dritt-Anbieters beachtet werden. Bei Verstößen können so veröffentlichte Inhalte von dem jeweiligen Dritt-Anbieter gesperrt oder gelöscht werden.

Zur Buchung von Subscription Modellen hat das Unternehmen in der Profilverwaltung das gewünschte Subscription Modell auszuwählen, welches mit einem Klick auf den Button «Add to cart» in den Warenkorb gelegt wird. Mit einem Klick auf den Button «Proceed to checkout» gelangt man zu einer Eingabemaske, in der dem Unternehmen die in den Warenkorb gelegten Produkte nebst den anfallenden Kosten nochmals übersichtlich angezeigt werden und in die die Rechnungs- und Kontaktinformationen einzugeben sind sowie die das gewünschte Subscription Modell auszuwählen ist. Mit einem Klick auf den Button «place your order» wird ein verbindliches Angebot zur Buchung der in dem Warenkorb abgelegten Produkte abgegeben. Mit Bestätigung der Buchung nimmt JOIN das Angebot an, wodurch ein Vertrag über die gewählte Subscription Modell zustande kommt.

Die Rechnungsstellung für die gebuchten Subscription Modellen erfolgt digital; auf Rechnungserstellung in Papierform wird verzichtet. Entweder wird die Rechnung dem Unternehmen per E-Mail zugestellt oder sie wird in dem Unternehmensprofil auf der Plattform hinterlegt und ist dort jederzeit abrufbar.

Einzelne Dienstleistungen von JOIN, die über die Plattform bereitgestellt werden, können in Zukunft kostenpflichtig sein. Hierauf wird das Unternehmen spätestens vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Zusatzleistung hingewiesen. Vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Zusatzleistung muss das Unternehmen bestätigen, über deren Kostenpflichtigkeit sowie die Höhe der Kosten informiert worden und mit der kostenpflichtigen Inanspruchnahme der Zusatzleistung einverstanden zu sein.

Für Subscription Modelle anfallende Gebühren sind für den gewählten Abrechnungszeitraum jeweils im Voraus zahlbar. Als Zahlungsmittel wird Zahlung per Kreditkarte angeboten. Zusatzleistungen sind von JOIN erst nach vollständiger Zahlung der anfallenden Gebühr zu erbringen. Eine Zahlung gilt dann als erbracht, wenn JOIN über den Rechnungsbetrag tatsächlich verfügen kann.


  1. Nutzungsrechte

Das Unternehmen räumt JOIN das nicht ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die in dem Unternehmensprofil sowie in Stelleninseraten bereitgestellten Inhalte, insbesondere Bilder, Logos und Texte, sowie die im Rahmen des Bewerbungs-Management generierten Daten auf der Plattform zur Vertragszweckerreichung zu nutzen. Dies umfasst auch das Recht, die Inhalte zu verändern und derart verändert zu nutzen, dass JOIN die Bilder vergrössern, verkleinern und/oder Farbbilder schwarz/weiss einfärben darf, um die Bilder im Profil entsprechend anzeigen zu können. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich bestimmt, werden dem Unternehmen keine Nutzungsrechte an den gewerblichen Schutzrechten von JOIN eingeräumt.


  1. Laufzeit und Beendigung

Der Nutzungsvertrag beginnt mit Zustandekommen nach Maßgabe von Ziff. 2 und läuft für unbestimmte Zeit.

Der Nutzungsvertrag kann von Seiten des Unternehmens jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist gekündigt werden, indem eine entsprechende eindeutig als “Kündigung” betitelte Mail an [email protected] übersandt wird. Subscription Modelle können mit einer Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden, indem eine eindeutige Mail an [email protected] übersandt wird. Die Kündigung eines Subscription Modells führt nicht zu einer automatischen Kündigung des Nutzungsvertrages.

Das Unternehmensprofil kann jederzeit gelöscht werden, indem eine entsprechend eindeutig als “Löschung” betitelte Mail an [email protected] übersandt wird. Die Löschung des Unternehmensprofils lässt bestehende Subscription Modelle unberührt.

Mit Löschung des Unternehmensprofils werden alle auf der Plattform erstellten und veröffentlichten Stelleninserate und das Unternehmensprofil deaktiviert sowie sämtliche erhaltene Bewerbungen und im Unternehmensprofil hinterlegten Daten unwiderruflich gelöscht. Ausgenommen hiervon sind solche Daten, die den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterfallen oder deren weitere Verarbeitung für JOIN zur Erfüllung von Vertragspflichten erforderlich sind.

Der Nutzungsvertrag kann von JOIN mit einer Frist von einem (1) Monat jederzeit in Textform (E-Mail) gekündigt werden.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der JOIN zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen schuldhaft gegen Ziff. 3, Ziff. 8 oder die wesentlichen Bestimmungen dieser AGB verstößt. JOIN behält sich zudem das Recht vor, das Service Agreement ausserordentlich zu kündigen, wenn es beim Unternehmen einen Kontrollwechsel gibt, welcher dazu führt, dass faktisch die Mehrheit der Stimmrechte einem Dritten übertragen werden und daher die Willensbildung der Gesellschaftsorgane direkt durch diesen Dritten bestimmt werden kann.


  1. Datenschutz und Datensicherheit

JOIN gewährleistet für sämtliche im Zusammenhang mit der Plattform erfolgenden Datenverarbeitungsprozesse ein angemessenes Datenschutzniveau. Die Einzelheiten zu den hierbei erfolgenden Prozessen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung.

Das Unternehmen ist im Hinblick auf die Verarbeitung der übermittelten und ggf. lokal gespeicherten Bewerberdaten Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Das Unternehmen hat daher in eigener Verantwortung sicher zu stellen, dass sämtliche Anforderungen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig umgesetzt und aktuell gehalten werden, um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. So ist insbesondere zu gewährleisten, dass (1) die gegenüber den Bewerbern und eigenen Mitarbeitern bestehenden Informationspflichten vollständig erfüllt werden, (2) das Hinzufügen von weiteren Mitarbeitern zu dem Unternehmensprofil auf einer Rechtsgrundlage erfolgt und (3) die geltenden Löschfristen eingehalten werden.

Wird JOIN für das Unternehmen als Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 28 DSGVO tätig, so gelten hierfür die Bestimmungen der Anlage 1 zur Auftragsverarbeitung.


  1. Haftung

Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet JOIN im Rahmen der Nutzung der Plattform nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

Sollte dem Unternehmen durch die Nutzung von auf den über die Plattform unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ein Schaden entstehen, so haftet JOIN nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Leistungen entstanden ist, das Unternehmen nicht schuldhaft gehandelt hat und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von JOIN.

Für die Haftung gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Für Schäden, die durch JOIN oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet JOIN unbeschränkt.
  • In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet JOIN nicht. Im Übrigen ist die Haftung von JOIN für leicht fahrlässig verursachte Schäden, auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

Für Pflichtverletzungen des Unternehmens, insbesondere bei Verletzung fremder Marken, Urheber- und Namensrechte, haftet ausschließlich das Unternehmen selbst. Das Unternehmen stellt JOIN von sämtlichen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen anderer Unternehmen oder Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen JOIN wegen einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch ein Unternehmen geltend gemacht werden. Das Unternehmen übernimmt auf erstes Anfordern alle JOIN entstehenden und angemessenen Kosten, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren. Davon umfasst sind insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche von JOIN gegen das Unternehmen bleiben hiervon unberührt.


  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder einer mit Bezug hierauf geschlossener weiterer Vereinbarung, gleich wann und aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, oder diese AGB eine nach übereinstimmender Auffassung der Parteien regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In dem Fall sind die Parteien dazu verpflichtet, die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirtschaftlich der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung am Nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen. Bis zu dieser Ersetzung finden anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung die gesetzlichen Regelungen Anwendung.


  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen JOIN und dem Unternehmen sowie die von JOIN hierunter zu erbringenden Leistungen oder sonst zu vorzunehmenden Handlungen findet ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.

Ausschliesslicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen JOIN und dem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von JOIN. JOIN steht es frei, das Unternehmen an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Bei Fragen oder Problemen ist unser Support unter [email protected] erreichbar.