KI im Recruiting
KI im Recruiting bezeichnet den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Personalsuche und Auswahl. Dazu können Textentwürfe, die Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen oder die Unterstützung bei der Bewertung von Informationen gehören.
Vom Textentwurf bis zur Vorauswahl
Unter dem Begriff stehen sehr unterschiedliche Aufgaben. Eine KI kann einen Entwurf für eine Stellenanzeige liefern, Informationen aus Unterlagen aufbereiten oder eine Einschätzung zu Stellenanforderungen erzeugen. Bei der Einordnung sollte deshalb zuerst die Aufgabe benannt werden, nicht nur die verwendete Technik.
Ein dokumentiertes Beispiel ist die Stellenerstellung in Join: Aus einem Stellentitel kann ein KI-Entwurf entstehen. Die einzelnen Textfelder lassen sich anschließend bearbeiten. Das Help Center fordert außerdem dazu auf, automatisch ausgefüllte Angaben wie Beschäftigungsart und Erfahrungsstufe zu prüfen. Die Ausgabe ist somit Ausgangspunkt für die Bearbeitung, keine Bestätigung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
Wo aus Unterstützung eine Auswahlentscheidung wird
Ein Entwurf für eine Anzeige lässt sich vor Veröffentlichung mit den Angaben des Unternehmens abgleichen. Eine Bewertung von Bewerbungen kann dagegen beeinflussen, wer überhaupt eine weitere Prüfung erhält. Für KI-Screening sind deshalb andere Prüfungen erforderlich als für einen Textassistenten.
Auch eine fest konfigurierte Regel kann Abläufe automatisieren. Nicht jede automatische E-Mail oder Ausschlussfrage ist deshalb KI. Klären Sie, ob das System eine vorgegebene Regel ausführt oder aus Eingaben eine Einschätzung ableitet.
Eine Funktion anhand ihres Ergebnisses beurteilen
Legen Sie vor dem Einsatz fest, wie eine richtige Ausgabe aussieht und welche Fehler folgenreich wären. Bei Anzeigen sind etwa erfundene Benefits oder unpassende Anforderungen zu prüfen. Bei Bewerbungsunterlagen zählt, ob Informationen korrekt wiedergegeben werden und relevante Nachweise erhalten bleiben.
Bestimmen Sie, wer die Ausgabe prüft, welche Daten verarbeitet werden dürfen und wie fehlerhafte Ergebnisse korrigiert werden. Die EU-KI-Verordnung unterscheidet Pflichten nach System und Verwendungszweck. Eine pauschale Zusage des Anbieters ersetzt die Einordnung des eigenen Einsatzes nicht.
Der Nutzen lässt sich an der konkreten Aufgabe prüfen: Wird ein verwendbarer Entwurf schneller fertig? Müssen Angaben häufiger korrigiert werden? Die Antwort sollte aus dieser Prüfung entstehen, nicht aus dem Etikett „KI“.