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Glossar: Fachbegriffe aus HR & Recruiting

Was ist Gehalt?

Als Gehalt bezeichnet man sich wiederholende Vergütungszahlungen (auch Arbeitslohn, Arbeitsentgelt, Einkommen, Verdienst) an Arbeitnehmer in meist gleichbleibender Höhe nach zuvor arbeitsvertraglich festgelegten Konditionen für die im Rahmen einer Anstellung erbrachten Arbeitsleistungen. Die Höhe des Gehalts bleibt von der Länge des Monats, von Wochenenden und Feiertagen sowie kurzfristigen Ausfällen des Arbeitnehmers unberührt.

Welche Arten von Arbeitsentgelt gibt es?

Die Begriffe Lohn und Gehalt dürften jedermann ein Begriff sein. Es gibt jedoch noch einige weitere Arten von Arbeitsentgelt für verschiedene Berufsgruppen, die Recruiter kennen sollten:

  • Besoldung (Entgelt für Soldaten und Beamte, früher “Sold”)
  • Honorar (Arbeitsentgelt für Freelancer)
  • Gebühr (Ärzte, Zahnärzte, Notare und frei schaffende Anwälte)
  • Gage (Künstler)
  • Heuer (Marine)
  • Ausbildungsvergütung 
  • Praktikumsvergütung
  • Akkordlohn

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Häufig werden beide Begriffe synonym verwendet und auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist stets von Lohn die Rede – auch dann, wenn es sich eigentlich um ein Gehalt handelt. Bei beiden handelt sich zwar um eine Vergütung von Arbeitsleistungen, Lohn und Gehalt sind jedoch keineswegs dasselbe. Das ist der Unterschied zwischen beiden Vergütungsarten:

Gehalt

Als Gehalt bezeichnet man das Arbeitsentgelt von Angestellten. Sie leisten eine feste Anzahl von Stunden pro Woche (meist 40h) und erhalten dafür unabhängig von der erbrachten Leistung, der Länge eines Monats und der Anzahl eventueller arbeitsfreier Tage durch Urlaub, Wochenenden oder Feiertage einen monatlichen Festbetrag.

Lohn

Der Lohn hingegen wird meist stundenbasiert berechnet, orientiert sich also stark an der tatsächlich erbrachten Leistung. Demnach fällt er je nach geleisteten Stunden jeden Monat unterschiedlich hoch aus. Er galt traditionell als Vergütung der Arbeiter.

Was ist ein gutes Gehalt?

Die Höhe (und Zusammensetzung) des Gehalts obliegt dem Arbeitgeber und ist meist Verhandlungssache. Wann ein Gehalt als “gut” bezeichnet werden kann, liegt im Auge des Betrachters. Im Allgemeinen kann man ein Gehalt als gut bezeichnen, wenn 

  • die Leistungen eines Arbeitnehmers in angemessener Höhe vergütet werden (fair),
  • die grundlegenden Lebenskosten eines Arbeitnehmers abgedeckt sind und
  • die Höhe des Entgelts dem Arbeitnehmer darüber hinaus gewisse Freiheiten ermöglicht (z. B. Haustiere, Hobbys, Urlaubsreisen oder die Erfüllung kleiner Träume).

Grundsätzlich sind Gehältern nach oben hin keine Grenzen gesetzt, allerdings wird ein monatlicher Mindestbetrag durch den Mindestlohn vorgeschrieben, der die Lebensgrundlage des Arbeitnehmers sichert.

Als generell gutes Gehalt gelten jene Gehälter bei Behörden und Unternehmungen des öffentlichen Dienstes. Hier ist die Höhe des Gehalts an Tarifverträge und Dienstalter geknüpft, wird in regelmäßigen Abständen erhöht und fällt somit meist großzügiger aus als in der freien Wirtschaft.

Unternehmen der freien Wirtschaft bieten jedoch ebenfalls häufig attraktive Entlohnungen an und verschaffen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil, denn ein gutes Gehalt bzw. ein guter Gehaltsstandard kann Pluspunkte fürs Employer Branding bedeuten und über den Erfolg bei der Personalbeschaffung entscheiden.

Wie kann ein Gehalt verbessert werden?

Über den Mindestlohn und die zusätzlichen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und ihren Beschäftigten hinaus können Gehälter z. B. für 

  • besondere Leistungen, 
  • zur Abgeltung geleisteter Überstunden, 
  • für eine bestimmte Anzahl abgeschlossener Projekte 

und vieles mehr aufgestockt werden. Hierfür greifen Unternehmen unter anderem zu

  • Weihnachtsgeld (“13. Gehalt”), 
  • Urlaubsgeld (“14. Gehalt”), 
  • Boni (z. B. Corona-Bonus) 
  • Provisionen,
  • Gewinnbeteiligungen,
  • Prämien,
  • Zuschlägen und Zulagen oder
  • Einmalzahlungen

Doch auch einige indirekte Verbesserungen sind möglich, etwa durch privat nutzbare Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorgen, kostenlose/bezuschusste Mittagessen und Mitarbeiterbenefits.

Findet eine Beförderung statt, ist auch dies in der Regel mit einer dauerhaften und oft besonders großzügigen Gehaltserhöhung verbunden.

An welche gesetzlichen Grundlagen ist ein Entgelt gebunden?

Die wichtigste rechtliche Grundlage der regelmäßigen Gehaltszahlung ist der Arbeitsvertrag zwischen Unternehmen und Beschäftigten, der die Höhe des Entgelts festlegt. Damit mindestens von einem fairen Gehalt die Rede sein kann, ist die Höhe des Gehalts außerdem an verschieden Gesetze gebunden:

Mindestlohngesetz (MiLoG):

Menschen arbeiten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Um die Abdeckung der grundlegenden Lebenskosten abzusichern, darf der Stundenlohn nach MiLoG einen Mindestbetrag von knapp 10 € nicht unterschreiten. Für die Zukunft ist eine Erhöhung auf 12 € vorgesehen.

Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG):

Um diesen Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern, ist ein Arbeitnehmer auf regelmäßige Zahlungen angewiesen – und das auch dann, wenn er einmal krank/arbeitsunfähig ist. Um weder Unternehmen noch Arbeitnehmer auf untragbare Weise finanziell zu benachteiligen, regelt das EFZG, wer unter welchen Bedingungen wie lange und in welcher Höhe das Gehalt zahlt, wenn ein Arbeitnehmer längerfristig ausfällt.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Ethnie, Religion, Behinderungen und vielen anderen Gründen hat in der Vergangenheit nicht nur im Arbeitsalltag stattgefunden, sondern auch im Hinblick aufs Gehalt. Mit dem AGG und dem EntgTranspG soll bisher benachteiligten Personengruppen die Chancen erhöhen, für gleiche Arbeit und gleichwertige Qualifikation auch ein gleich hohes Entgelt zu erhalten (“Entgeltgleichheit”).

Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Das hängt von den im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Angestellten ab. Die meisten Unternehmen überweisen das Gehalt zum Ende des Monats, doch auch die Zahlung zur Monatsmitte gewinnt stetig an Beliebtheit.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wird das Arbeitsentgelt in monatlichen Zeitabschnitten entrichtet, ist das Gehalt am ersten Tag des neuen Monats fällig, sprich: Es muss genau dann auf dem Konto sein.

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