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Glossar: HR- & Recruiting-Definitionen

Was ist Zeitarbeit?


Definition

Der Begriff Zeitarbeit (auch „Leiharbeit“ genannt) beschreibt eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Beschäftigungsform, bei der angestellte Fachkräfte („Zeitarbeiter“) leihweise in einem Unternehmen eingesetzt werden („Arbeitnehmerüberlassung“).

Besonders bei dringendem Personalbedarf kann die Zeitarbeit eine praktische Lösung zur schnellen Besetzung einer Vakanz bieten. 

Wie funktioniert Zeitarbeit?

Im Rahmen der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung leiht ein Personaldienstleister eine Fachkraft – bzw. ihre Arbeitskraft und ihr Know-how – gemäß zuvor vereinbarter Konditionen und über einen festgelegten Zeitraum an externe Unternehmen mit akutem Personalbedarf aus.

Insgesamt sind an der Leih- bzw. Zeitarbeit als einzige Beschäftigungsform drei Parteien beteiligt. Doch obwohl der entliehene Arbeitnehmer („Leiharbeiter”) in einem externen Unternehmen beschäftigt wird, wird er dort nicht automatisch auch angestellt.

Seinen Arbeitsvertrag unterschreibt der Leiharbeiter zunächst beim Personaldienstleister und bleibt auch während seines gesamten Einsatzes im Drittunternehmen bei ersterem angestellt. 

Auch sein Gehalt erhält der Zeitarbeiter – nach Abzug einiger Gebühren – von seinem eigentlichen Arbeitgeber. 

Für das Onboarding ist natürlich das Drittunternehmen zuständig. Nicht so jedoch für das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses über den dortigen Einsatz. Dafür ist wiederum der Personaldienstleister zuständig.

Alle wichtigen Rechte und Pflichten der involvierten Parteien sind im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert.

Was passiert, wenn Leiharbeiter nicht mehr gebraucht werden?

Hat das entleihende Unternehmen keinen Bedarf mehr an der Mitarbeit eines Leiharbeitnehmers, beendet es den Einsatz und der Zeitarbeiter landet zunächst wieder im Talentpool des Personaldienstleisters, bis ein neuer Einsatzort für den Arbeitnehmer gefunden wird. Zeitarbeit wird deshalb oft auch als Personalleasing bezeichnet.

Können Zeitarbeiter auch übernommen werden?

Ja. Gestaltet sich die Zusammenarbeit zur Zufriedenheit des entleihenden Unternehmens, kann der Leiharbeitnehmer in manchen Fällen auch übernommen und endgültig vom Drittunternehmen eingestellt werden. 

Personalleasing wird (neben der direkten Personalvermittlung) daher in vielen Unternehmen als Instrument zur Personalbeschaffung genutzt und ist manchmal gar Teil der Personalstrategie.

Wie lange können Zeitarbeiter verliehen werden?

Die Höchstüberlassungsdauer eines Leiharbeitnehmers darf gemäß AÜG 18 Monate nicht überschreiten. Das bedeutet, Zeitarbeiter dürfen maximal 1,5 Jahre in ein- und demselben (Dritt-)Unternehmen beschäftigt werden.

Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, kann ein Arbeitsvertrag zwischen Drittunternehmen und Leiharbeitnehmer automatisch zustande kommen.

Warum sollten Unternehmen auf Zeitarbeit zurückgreifen?

Zeitarbeit ist ein wichtiger Baustein des Arbeitsmarkts. Denn Personaldienstleister decken ein breit gefächertes Spektrum an Arbeitskräften mit unterschiedlichsten Kompetenzen und Qualifikationen ab. Unternehmen finden hier sowohl Hilfskräfte als auch gut ausgebildete Fachkräfte (erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder Studienabschluss).

Manchmal kommt es vor, dass mehrere Teammitglieder in einem Unternehmen kurz nacheinander kündigen bzw. den Mutterschutz oder den Vorruhestand antreten. Oder es machen sich krankheitsbedingt personelle Engpässe bemerkbar (z. B. durch Corona oder die jährliche Grippewelle).

Oder das Unternehmen befindet sich auf einem steilen Wachstumskurs und das Arbeitspensum verursacht Überarbeitung und Burnout im Team … Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt viele Gründe, die einen dringenden Personalbedarf bewirken können.

In solchen Situationen muss schnell gehandelt werden. Die Suche über eine Stellenanzeige nimmt jedoch oft zu viel Zeit in Anspruch. Genau dann können Personalverantwortliche mithilfe von Zeitarbeit sehr kurzfristig für Ersatz sorgen, um dringliche Situationen zu entschärfen und das Team zu entlasten.

Weitere Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Neben der kurzfristigen Personalbeschaffungsmöglichkeiten und dem großen Talentpool erwarten Arbeitgeber noch weitere Vorteile – und auch ein paar Nachteile, über die Personalverantwortliche im Bilde sein sollten. Beide stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor.

Vorteile der Zeitarbeit

  • Passgenaues Recruiting: Statt in der breiten Masse der Arbeitsuchenden auf das richtige Talent warten zu müssen, können Personalverantwortliche die gesuchten Hard Skills gezielt beim Personaldienstleister anfragen und geeignete Talente schneller finden.
  • Erhebliche Kostenersparnis bei Personalsuche: Eine vakante Stelle wird umso teurer, je länger sie unbesetzt bleibt. Und auch der Aufwand für die Erstellung einer Stellenanzeige, das Bewerbermanagement, Screening– und Interviewprozess sind ein großer Kostenfaktor, der mit Personalleasing umgangen werden kann.
  • Mehr Flexibilität bei Personalplanung: Für Unternehmen, die einen Ausgleich für Krankheitsausfälle oder eine Schwangerschaftsvertretung suchen, sind Zeitarbeiter eine dynamische Lösung. Sie sind schnell verfügbar und können mit sehr kurzen Kündigungsfristen (2 bis 14 Tage je nach Beschäftigungsdauer) wieder ausscheiden, wenn ihre Hilfe nicht mehr benötigt wird.
  • Beitrag zu mehr Diversität im Team: Die Zeitarbeit leistet auch einen Beitrag zur Integration. Tatsächlich finden sich dort auch fremdländische Fachkräfte, die auf dem üblichen Weg Probleme bei der Arbeitssuche erfahren – z. B. durch Voreingenommenheit. Diese im Drittunternehmen zu integrieren, kann für mehr Diversität und wertvollen Cultural Add – also die Bereicherung der Unternehmenskultur mit wertvollen Fähigkeiten – im Team sorgen.
  • Gut kalkulierbar: Da Unternehmen die Arbeit des Zeitarbeiters nur für tatsächlich geleistete Stunden vergüten, ist es einfacher, das Budget für Personalleasing im Blick zu behalten und die Kosten können besser geplant und eingeschätzt werden.
  • Keine Lohnnebenkosten: Hinzu kommt, dass Unternehmen ausschließlich die Brutto-Vergütung zahlen, nicht aber die Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubstage, Krankheitsausgleich) zahlen müssen. Diese führt der Personaldienstleister ab (neben einer Servicepauschale), bevor er dem Leiharbeitnehmer die Nettovergütung auszahlt.

Nachteile der Zeitarbeit

  • Qualifizierte Personalvermittler schwer zu finden: Es gibt inzwischen sehr viele Personaldienstleister, doch nicht jeder ist wirklich für diese Aufgabe qualifiziert. Unternehmen sollten sich daher idealerweise vorab über die gemachten Erfahrungen anderer Recruiter mit Zeitarbeitsfirmen informieren.
  • „Equal Pay“ nach 9 Monaten: Zeitarbeiter müssen nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als neun Monaten im Drittunternehmen in gleicher Höhe vergütet werden, wie die Stammbelegschaft des Unternehmens.
  • Fristberechnung kompliziert und häufig unklar: Es ist besonders wichtig, die Fristen zum Einsatz von Zeitarbeitern (Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer) zu kennen und zu beachten. Leider ist im AÜG keine ausdrücklich anzuwendende Methode zur Fristberechnung spezifiziert.
  • Übernahme erfolgt selten nahtlos: Entscheidet sich ein Unternehmen aktiv, Leiharbeitnehmer fest einzustellen, geschieht das selten ohne Übergangsphase – so muss z.B. erst der Vertrag mit Personaldienstleister auslaufen oder vom Leiharbeitnehmer gekündigt und die Kündigungsfrist abgewartet werden.

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