Arbeitsvertrag (unbefristet)
Der unbefristete Arbeitsvertrag für Festanstellungen in Deutschland. Eine anpassbare Vorlage, in klarer Sprache für HR-Teams kommentiert.
Aktualisiert
Auf einen Blick
- Dauer
- Unbefristet
- Probezeit
- Bis zu 6 Monate. Verkürzte Kündigungsfrist (2 Wochen) während dieser Zeit.
- Kündigungsfrist (nach Probezeit)
- 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB). Verlängert mit Betriebszugehörigkeit.
- Mindestvergütung
- Gesetzlicher Mindestlohn 2026 (12,82 € brutto/Stunde). Tarifvertraglich oft höher.
- Verlängerung
- Nicht zutreffend (unbefristeter Vertrag)
- Beendigung
- Kündigung mit Frist, Aufhebungsvertrag, oder fristlos bei wichtigem Grund
Vertragsvorschau
UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
Zwischen
[Firmenname], [Rechtsform] mit Sitz in [vollständige Adresse], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort] unter HRB [Nummer], vertreten durch [Name Vorname], als [Funktion],
(nachfolgend „Arbeitgeber” genannt)
und
[Name Vorname der·des Arbeitnehmer:in], [Staatsangehörigkeit], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft [vollständige Adresse], Sozialversicherungsnummer [Nummer],
(nachfolgend „Arbeitnehmer:in” genannt)
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeit und Beginn
Die·der Arbeitnehmer:in wird mit Wirkung vom [Eintrittsdatum] als [Stellenbezeichnung] (m/w/d) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die·der Arbeitnehmer:in versichert, durch keine anderen vertraglichen Verpflichtungen gebunden zu sein, die mit den Pflichten aus diesem Vertrag im Widerspruch stehen.
§ 2 Probezeit
Die ersten [bis zu 6] Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
§ 3 Aufgaben
Die·der Arbeitnehmer:in übernimmt die Tätigkeit [Stellenbezeichnung], Eingruppierung [Entgeltgruppe] gemäß [anwendbarem Tarifvertrag]. Die Hauptaufgaben umfassen:
- [Aufgabe 1]
- [Aufgabe 2]
- [Aufgabe 3]
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die·der Arbeitnehmer:in kann mit allen Aufgaben betraut werden, die der Qualifikation entsprechen.
§ 4 Arbeitsort
Die·der Arbeitnehmer:in übt die Tätigkeit am Sitz des Arbeitgebers in [Arbeitsortadresse] aus. Vorübergehende Versetzungen innerhalb Deutschlands oder ins Ausland sind möglich, soweit sie der Tätigkeit entsprechen und zumutbar sind.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [40] Stunden, verteilt auf Montag bis Freitag gemäß der betrieblichen Regelung. Überstunden werden gemäß den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen.
§ 6 Vergütung
Die·der Arbeitnehmer:in erhält ein Bruttojahresgehalt von [Betrag] €, ausgezahlt in [12 / 13] Monatsraten von [Betrag] € brutto.
Etwaige Sachleistungen (Firmenwagen, Diensthandy, betriebliche Altersvorsorge, etc.) werden im Anhang spezifiziert: [zu ergänzen].
§ 7 Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Im Rahmen dieses Vertrags wird ein Urlaubsanspruch von [mind. 24] Arbeitstagen gewährt. Die Urlaubsplanung erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsleitung.
§ 8 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit gelten die Kündigungsfristen nach § 622 BGB:
- 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats (Grundfrist),
- verlängert nach Betriebszugehörigkeit: 1 Monat (2 Jahre), 2 Monate (5 Jahre), 3 Monate (8 Jahre), bis zu 7 Monate (20 Jahre).
Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 626 BGB).
§ 9 Sondervereinbarungen
Vertraulichkeit. Die·der Arbeitnehmer:in verpflichtet sich, während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine vertraulichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse weiterzugeben.
Erfindungen und Urheberrechte. Diensterfindungen unterliegen dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG); urheberrechtliche Werke gehen mit der Erstellung auf den Arbeitgeber über, soweit gesetzlich zulässig.
[Wettbewerbsverbot. Bei Bedarf gesondert vereinbaren; gegen Karenzentschädigung (mindestens 50 % des zuletzt bezogenen Gehalts), maximal 2 Jahre Dauer (§ 74 ff. HGB).]
§ 10 Sozialversicherung und Schlussbestimmungen
Anmeldungen bei den folgenden Trägern:
- Krankenversicherung: [Krankenkasse]
- Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung: Bundesagentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaft: [zuständige BG]
Die·der Arbeitnehmer:in bestätigt den Erhalt eines Exemplars der Betriebsordnung und des anwendbaren Tarifvertrags.
Ort und Datum: [Ort], den [Datum], in zwei Originalen, je ein Exemplar pro Partei.
| Der Arbeitgeber | Die·der Arbeitnehmer:in |
|---|---|
| [Name + Unterschrift] | [Name + Unterschrift] |
Vorlage an Ihren Fall anpassen
Einige Punkte, an denen die Standardversion angepasst werden kann:
- Leitende Angestellte oder AT-Vertrag. Sondervertrag mit erweiterten Befugnissen, abweichenden Kündigungsfristen und gegebenenfalls ohne Tarifbindung.
- Regelmäßige Heimarbeit oder Mobile Arbeit. Zusatzvereinbarung oder eigener Paragraph zu Arbeitsort, Ausstattung, Aufwandserstattung, Erreichbarkeit.
- Variable Vergütung. Berechnungsmechanismus (Ziele, Feststellung, Deckelung), Auszahlungstermin.
- Versetzungsklausel. Geografischer Geltungsbereich, Ankündigungsfrist, Folgen einer Ablehnung.
Worauf Arbeitgeber achten müssen
Kündigungsschutz nach 6 Monaten
Mit Ablauf der Probezeit und in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine ordentliche Kündigung braucht dann einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund. Nicht eingehaltener Kündigungsschutz führt zu Wiedereinstellung oder Abfindung.
Tarifvertrag prüfen
Prüfen Sie den anwendbaren Branchen-Tarifvertrag (Metall, IGBCE, ver.di, IT…) vor Festlegung von Vergütung, Probezeit und Kündigungsfristen. Tarifverträge legen oft günstigere Mindeststandards fest, die automatisch gelten.
m/w/d-Pflicht in Stellentitel und Vertrag
Stellenausschreibungen und Vertragsdokumente müssen geschlechtsneutral sein (m/w/d oder m/w/i). Verstoß gegen § 11 AGG kann Entschädigungsansprüche bis zu drei Monatsgehältern auslösen.
Nachweispflicht binnen 7 Tagen
Seit August 2022 (Nachweisgesetz, NachwG) muss der Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsbeginn alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Bei Verstoß: Bußgeld bis 2.000 € pro Verstoß.
15 Pflichtangaben im Vertrag
Nach § 2 NachwG sind mindestens 15 Pflichtangaben aufzunehmen: Identität der Parteien, Arbeitsort, Tätigkeit, Eintrittsdatum, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfrist, Tarifvertrag, Sozialversicherungsträger. Fehlt eine Angabe, trägt der Arbeitgeber die Beweislast.
Häufige Fragen
Muss ein unbefristeter Arbeitsvertrag schriftlich sein?
Rechtlich genügt zwar eine mündliche Einigung, doch das Nachweisgesetz verpflichtet Sie ohnehin, die wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb von 7 Tagen schriftlich auszuhändigen. Ein unterschriebener Vertrag erfüllt diese Pflicht in einem einzigen Dokument und schützt Sie im Streitfall, weil sonst Sie die Beweislast tragen. In der Praxis führt deshalb kein Weg an einem schriftlichen Vertrag vorbei.
Welche Angaben muss der Vertrag zwingend enthalten?
Nach dem Nachweisgesetz gehören mindestens 15 Pflichtangaben hinein, unter anderem Identität der Parteien, Arbeitsort, Tätigkeit, Eintrittsdatum, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfrist und der anwendbare Tarifvertrag. Fehlt eine dieser Angaben, trägt im Zweifel der Arbeitgeber die Beweislast, und es droht ein Bußgeld bis zu 2.000 € pro Verstoß. Prüfen Sie die Liste deshalb vor jeder Unterschrift.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Die Probezeit darf bis zu 6 Monate dauern. In dieser Zeit können beide Seiten mit einer verkürzten Frist von 2 Wochen kündigen, ohne einen Grund nennen zu müssen. Danach greift der gesetzliche Kündigungsschutz, sodass eine spätere Trennung deutlich aufwendiger wird.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz?
Sobald die Probezeit abgelaufen ist und Ihr Betrieb mehr als 10 Beschäftigte zählt, greift das Kündigungsschutzgesetz. Eine ordentliche Kündigung braucht dann einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund, sonst kann die·der Arbeitnehmer:in auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung klagen. Kleinere Betriebe unterhalb der Schwelle sind freier, an das Diskriminierungsverbot des AGG aber trotzdem gebunden.
Sind wir an den Mindestlohn gebunden, wenn ein Tarifvertrag gilt?
Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € brutto pro Stunde ist die absolute Untergrenze. Gilt für Ihre Branche ein Tarifvertrag, liegt das Mindestentgelt meist höher und geht dem Einzelvertrag vor, soweit er günstiger ist. Klären Sie die Tarifbindung deshalb, bevor Sie Gehalt, Probezeit und Kündigungsfristen festschreiben.
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