Arbeitsvertrag (befristet)
Der befristete Arbeitsvertrag für zeitlich begrenzte Einstellungen in Deutschland. Anpassbare Vorlage, verständlich kommentiert für HR-Teams.
Aktualisiert
Auf einen Blick
- Dauer
- Befristet. Ohne Sachgrund max. 2 Jahre, mit Sachgrund länger möglich.
- Probezeit
- Bis zu 6 Monate; bei kurzen Befristungen entsprechend angepasst.
- Verlängerung
- Ohne Sachgrund: max. 3 Verlängerungen innerhalb von 2 Jahren mit demselben Arbeitgeber.
- Sachgrund
- Bei Befristung > 2 Jahre oder erneuter Befristung mit demselben Arbeitgeber zwingend.
- Mindestvergütung
- Gleiche Vergütung wie unbefristete Beschäftigte am gleichen Arbeitsplatz. Sonst Diskriminierung.
- Beendigung
- Mit Erreichen des Endtermins. Ordentliche Kündigung nur bei vertraglich vereinbarter Kündbarkeit oder bei Sachgrund.
Vertragsvorschau
BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
Zwischen
[Firmenname], [Rechtsform] mit Sitz in [vollständige Adresse], HRB [Nummer] beim Amtsgericht [Ort], vertreten durch [Name Vorname], als [Funktion],
(nachfolgend „Arbeitgeber” genannt)
und
[Name Vorname der·des Arbeitnehmer:in], [Staatsangehörigkeit], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft [vollständige Adresse], Sozialversicherungsnummer [Nummer],
(nachfolgend „Arbeitnehmer:in” genannt)
wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeit und Befristung
Die·der Arbeitnehmer:in wird mit Wirkung vom [Eintrittsdatum] als [Stellenbezeichnung] (m/w/d) eingestellt.
Befristung (zutreffendes ankreuzen):
- Ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG, befristet bis zum [Enddatum], höchstens 2 Jahre ab Eintrittsdatum.
- Mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG, befristet bis zum [Enddatum]. Sachgrund: [Vertretung / Saisonarbeit / Projektarbeit / Erprobung / anderer zulässiger Grund; präzise beschreiben].
§ 2 Probezeit
Die ersten [bis zu 6] Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
§ 3 Aufgaben
Die·der Arbeitnehmer:in übernimmt die Tätigkeit [Stellenbezeichnung], Eingruppierung [Entgeltgruppe] gemäß [anwendbarem Tarifvertrag]. Hauptaufgaben:
- [Aufgabe 1]
- [Aufgabe 2]
- [Aufgabe 3]
§ 4 Arbeitsort
Die Tätigkeit wird am Sitz des Arbeitgebers in [Arbeitsortadresse] ausgeübt.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [40] Stunden, verteilt nach betrieblicher Regelung.
§ 6 Vergütung
Die·der Arbeitnehmer:in erhält ein Bruttomonatsgehalt von [Betrag] €, zahlbar zum Monatsende. Die Vergütung entspricht mindestens der eines vergleichbaren unbefristet Beschäftigten (§ 4 TzBfG).
§ 7 Urlaub
Anteiliger Urlaub gemäß § 5 BUrlG, mindestens 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, anteilig nach Beschäftigungsdauer.
§ 8 Ordentliche Kündigung während der Befristung
Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist nur zulässig, wenn:
- vertraglich ausdrücklich vereinbart (sie ist hiermit zugelassen / nicht zugelassen),
- tarifvertraglich vorgesehen.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
§ 9 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Eine schriftliche Erinnerung an den Endtermin (mindestens 2 Wochen vor dem Endtermin) wird empfohlen.
§ 10 Sozialversicherung und Schlussbestimmungen
Anmeldung bei den üblichen Sozialversicherungsträgern (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die·der Arbeitnehmer:in bestätigt den Erhalt eines Exemplars der Betriebsordnung und des anwendbaren Tarifvertrags.
Ort und Datum: [Ort], den [Datum], in zwei Originalen, je ein Exemplar pro Partei.
Wichtig: Dieser Vertrag muss vor Arbeitsbeginn schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet sein. Mündliche Befristung führt zum unbefristeten Arbeitsverhältnis.
| Der Arbeitgeber | Die·der Arbeitnehmer:in |
|---|---|
| [Name + Unterschrift] | [Name + Unterschrift] |
Vorlage an Ihren Fall anpassen
- Befristung mit Sachgrund. Sachgrund muss konkret und nachvollziehbar im Vertrag beschrieben sein (z. B. „Vertretung von Frau Müller während ihrer Elternzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027”).
- Verlängerung statt Neuabschluss. Verlängern Sie vor dem Ablauf; keine neue Befristung danach (Anschlussverbot). Schriftlich, mit identischen Bedingungen außer Endtermin.
- Eingearbeitete Probezeit-Kombinationen. Bei kurzer Befristung (< 1 Jahr) Probezeit entsprechend kürzen; Verhältnismäßigkeit beachten.
- Befristung bei wissenschaftlichem Personal. Sonderregeln nach WissZeitVG; nicht mit dieser Vorlage abdecken.
Worauf Arbeitgeber achten müssen
Schriftform vor Arbeitsbeginn
Die Befristung muss schriftlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Mündliche Befristung oder nachträgliche Schriftform: das Arbeitsverhältnis gilt automatisch als unbefristet.
Sachgrund-Pflicht bei längerer Befristung
Ohne Sachgrund ist die Befristung auf insgesamt 2 Jahre und maximal 3 Verlängerungen begrenzt (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Bei längerer Dauer oder weiterer Befristung beim selben Arbeitgeber: zwingender Sachgrund (Vertretung, Saison, Erprobung, Projekt, etc.).
Anschlussverbot
Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Auch nach mehrjähriger Pause: Vorbeschäftigung schließt erneute sachgrundlose Befristung aus (BAG-Rechtsprechung).
Gleichbehandlungsgebot
Befristete Beschäftigte haben Anspruch auf gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen wie vergleichbare unbefristete Kolleg:innen (§ 4 TzBfG). Diskriminierung kann zu Nachzahlungsansprüchen führen.
Keine Abfindung am Vertragsende
Anders als der französische CDD sieht das deutsche Recht keine pauschale Befristungsabfindung vor. Ein Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses ohne Verlängerung ist regulär; eine Abfindung wird nur bei Aufhebungsvertrag, Sozialplan oder gerichtlichem Vergleich vereinbart.
Häufige Fragen
Muss die Befristung schriftlich vereinbart werden?
Zwingend, und zwar vor dem ersten Arbeitstag: Die Befristung muss schriftlich vereinbart und von beiden Seiten unterschrieben sein. Wird sie nur mündlich abgesprochen oder erst nach Arbeitsbeginn zu Papier gebracht, gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei befristeten Verträgen.
Wann brauchen wir einen Sachgrund?
Ohne Sachgrund dürfen Sie höchstens 2 Jahre befristen und den Vertrag in dieser Zeit maximal dreimal verlängern. Wollen Sie länger befristen oder erneut mit derselben Person abschließen, brauchen Sie einen zulässigen Sachgrund, etwa eine Vertretung, Saisonarbeit oder ein Projekt. Diesen Grund sollten Sie konkret im Vertrag benennen.
Was bedeutet das Anschlussverbot?
Eine sachgrundlose Befristung ist ausgeschlossen, wenn mit derselben Person schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestand. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirkt eine solche Vorbeschäftigung auch nach mehreren Jahren Pause noch nach. Prüfen Sie deshalb vor jeder Einstellung, ob die Person früher schon bei Ihnen beschäftigt war.
Können wir den Vertrag vor dem Endtermin ordentlich kündigen?
Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn Sie sie ausdrücklich im Vertrag zulassen oder ein Tarifvertrag sie vorsieht. Fehlt eine solche Klausel, sind beide Seiten bis zum Endtermin gebunden. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Müssen wir befristet Beschäftigte gleich bezahlen?
Befristet Beschäftigte haben Anspruch auf dieselbe Vergütung und dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare unbefristete Kolleg:innen. Eine schlechtere Behandlung allein wegen der Befristung ist unzulässig und kann Nachzahlungen auslösen. Kalkulieren Sie befristete Stellen also mit demselben Entgelt wie die Stammbelegschaft.
Steht am Vertragsende eine Abfindung an?
Anders als in einigen Nachbarländern kennt das deutsche Recht keine automatische Abfindung, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Das reguläre Auslaufen ohne Verlängerung kostet Sie nichts. Eine Abfindung fällt nur an, wenn Sie sie im Aufhebungsvertrag, Sozialplan oder gerichtlichen Vergleich vereinbaren.
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