Mit der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 wurde das Recht auf Chancengleichheit für alle Menschen festgeschrieben. Herkunft, Geschlecht, Alter oder Beeinträchtigungen dürfen nicht zur Ausgrenzung führen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe im KiTa- und Schulalltag zu ermöglichen. Unsere pädagogisch qualifizierten KiTa- und Schulassistenten unterstützen die jungen Menschen individuell, fördern Selbstständigkeit und begleiten sie im Lern- und Sozialverhalten. Sie arbeiten eng mit Lehrkräften, Erziehern und Eltern zusammen, um Lernziele abzustimmen und Barrieren abzubauen. Inklusion bedeutet, allen Kindern Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe zu sichern. Durch gezielte Assistenz wird Lernen an individuelle Bedürfnisse angepasst und die Entwicklung jedes Kindes bestmöglich gefördert.
Junge Menschen mit körperlichen, geistigen oder/und seelischen Beeinträchtigungen so unterstützen, dass ihnen die gleichberechtigte Teilhabe im KiTa- und Schulalltag möglich wird und sie dadurch ihre individuellen Potentiale entwickeln können.