Die meisten Menschen verbinden den Beruf des Notars in erster Linie mit Erbschaften und Todesfällen. Tatsächlich bilden Verlassenschaftsabwicklung und Erbrecht nur einen Teil des…
Die meisten Menschen verbinden den Beruf des Notars in erster Linie mit Erbschaften und Todesfällen. Tatsächlich bilden Verlassenschaftsabwicklung und Erbrecht nur einen Teil des notariellen Aufgabengebietes.
Der Kompetenz- und Aufgabenbereich des Notars ist jedoch bedeutend vielfältiger. Der Notar ist insbesondere Fachmann für Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht und
Liegenschaftsrecht.
Er ist Spezialist für Verträge aller Art, steht für Sicherheit und Verlässlichkeit im Rechtsverkehr und kann durch Beratung und Mediation schon im Vorfeld teure gerichtliche Streitigkeiten vermeiden helfen.