Die Staatsanwaltschaft ist eine von den Gerichten unabhängige, organisatorisch selbständige Behörde und eigenständiges Organ der Rechtspflege, dem hauptsächlich die Strafverfolgung und Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren obliegt.
Die Staatsanwaltschaft übt keine Rechtsprechungstätigkeit aus, diese ist den Gerichten vorbehalten. Sie gehört deshalb nicht der Recht sprechenden Gewalt, sondern der Exekutive an. Sie ist jedoch ein der dritten Gewalt zugeordnetes Organ der Rechtspflege.