Als Experte für Insolvenzrecht fungiert die Kanzlei Gätcke seit vielen Jahren als Ansprechpartner der Insolvenzgerichte. Neben der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren sind wir auch in der Schuldnerberatung für Privatpersonen tätig. Dazu gehört insbesondere die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. § 305 Insolvenzordnung (InsO). Wir garantieren Ihnen dabei nicht nur unsere vertrauensvolle und kompetente Unterstützung, sondern in der Regel auch einen Termin innerhalb von drei Werktagen.
Selbstverständlich beraten wir auch Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens - in diesem Fall fungieren wir als Ihr Interessensvertreter in allen Fragen rund um Sanierung und Restrukturierung. Sofern sich eine Insolvenz nicht mehr abwenden lässt, nehmen wir Ihre Interessen auch bei der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Sie wahr. Dabei trennen wir strikt zwischen öffentlicher Bestellung und Beratertätigkeit. Darüber hinaus übernehmen wir auch die Liquidation von Gesellschaften außerhalb eines Insolvenzverfahrens.