Pflege ist Ihre Berufung und Sie können sich keinen anderen Beruf mehr vorstellen? Exakt diese Einstellung suchen wir. Denn wie Sie wissen wir, dass wir nicht irgendeinen Job machen: Wir pflegen, versorgen, betreuen, beraten, hören zu, machen Mut und noch so vieles mehr. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir genau Sie als Wohnbereichsleitung (m/w/d) in Vollzeit für unser Haus in Schwieberdingen.
Also bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil der Kleeblatt-Familie.
Aufgaben
Ihre Aufgaben im Überblick
- Sie führen Grund- und Behandlungspflege durch und sind verantwortlich für die sachgerechte Dokumentation aller pflegerischen und betreuenden Maßnahmen
- Sie stellen die Pflegequalität unter fachlichen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Aspekten sicher.
- Sie unterstützen die Pflegedienstleitung z.B. bei der Personaleinsatzplanung, beim Einstufungsmanagement sowie bei der Einhaltung der Pflegequalität und der Qualitätsstandards
- Sie repräsentieren die Kleeblatt Pflegeheime gegenüber unseren Bewohnern, Angehörigen, Mitarbeitern, Trägern und der Öffentlichkeit vor Ort.
Qualifikation
So passen Sie zu uns
- Sie haben eine mehrjährige Berufserfahrung als Pflegefachkraft und idealerweise erste Erfahrungen in der Position als Wohnbereichsleitung
- eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegedienstleitung nach §71 SGB XI ist von Vorteil aber keine Voraussetzung
- Kommunikationsstärke, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Respekt und ein wertschätzender, konstruktiver Umgang nach allen Seiten sind für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Benefits
Das können Sie von uns erwarten
- Bei uns haben Sie einen sicheren Arbeitsplatz in familiärer Atmosphäre mit viel Gestaltungsfreiraum.
- Ihre Vergütung erfolgt nach TVöD inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie.
- Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge ist bei uns selbstverständlich.
- Ihre fachliche und persönliche Entwicklung unterstützen wir durch zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote.
Werden Sie Teil der Kleeblatt Familie. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Daten werden nach Abschluss des Verfahrens binnen einer Frist von drei Monaten vernichtet.