Für die Kantone Zug, Luzern, Zürich, Schwyz, als Freelancer (freier Mitarbeiter)
Was ist ein Freelancer:
gegenüber seinem Auftraggeber ist er nicht weisungsgebunden. Er muss also beispielsweise keine Aufträge zwingend annehmen und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Freelancer können darüber hinaus selbst entscheiden, wo sie ihre Tätigkeit durchführen möchten (beispielsweise im Home-Office). Die Sozialversicherungsbeiträge müssen vom Freelancer selbst bezahlt werden und werden nicht vom Auftraggeber übernommen.
Sie sind:
Als Freelancer erhalten Sie von uns eine Vereinbarung in der die Zusammenarbeit und auch die attraktive Provisionierung geregelt wird.Werden Sie Teil von einem kleinem Team mit Leidenschaft und Freude an Immobilien und Menschen. Bewirb dich noch heute bei uns und sende deine Unterlagen.
Die HeavenHome GmbH steht für fachkundige, seriöse und engagierte Vermittlungsarbeit. Wir führen Verkäufer und Käufer zusammen – zum Wohle aller Beteiligten.
Gegründet wurde die…