Unternehmen werden Mitglied der Bundesverbraucherhilfe nur durch das Bestehen eines Audits. Die Prüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten, die von der Bundesgeschäftsstelle zusammengestellt wird. Auf ihren Vorschlag entscheidet das Präsidium.
Als Prüfer für Unternehmensaudits wirken Sie in dieser Prüfungskommission mit und prüfen Unternehmen anhand unserer zwölf Prüfkriterien.
Prüfung von Unternehmen anhand der zwölf Prüfkriterien
Sichtung von Unterlagen, Vertragsbedingungen und öffentlichen Informationen
Gespräche mit den Unternehmen im Rahmen des Prüfverfahrens
Dokumentation der Ergebnisse und Mitwirkung am Vorschlag der Prüfungskommission
Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Prüfkriterien
Erfahrung in Audits, Revision, Qualitätsmanagement, Zertifizierung, Recht oder Unternehmensberatung
Unabhängigkeit: keine wirtschaftliche Verbindung zu den geprüften Unternehmen
Gründlichkeit, Neutralität und klare Dokumentation
Sicheres Auftreten gegenüber Unternehmen
Mitwirkung am Kernverfahren des Vertrauensregisters
Berufliche Vernetzung mit Fach- und Führungskräften aus Recht, Wirtschaft und Verwaltung
Qualifizierte Tätigkeitsbescheinigung und auf Wunsch ein Referenzschreiben
Zugang zu unseren Fortbildungen, Fachtagungen und Ausschusssitzungen
Freie Zeiteinteilung, Zusammenarbeit überwiegend remote
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt (Umfang: projektbezogen je Audit, Beginn ab sofort). Notwendige Auslagen werden nach unserer Reisekosten- und Auslagenordnung erstattet.
Die Bundesverbraucherhilfe e.V. ist das erste Gegenstück zur Verbraucherzentrale in Deutschland seit 2021. Geführt, gestaltet und verwaltet wird unsere Organisation von uns Verbra…